Bundesfinanzhof

Soli-Entscheidung gefallen: Abgabe rechtens – Millionen Bürger müssen weiterhin zahlen

Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen. Das hat der Bundesfinanzhof heute entschieden. Demnach müssen Millionen Bürger weiterhin die Abgabe bezahlen.

Update vom 30. Januar, 11.40 Uhr: Das Bundesfinanzministerium hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag „zur Kenntnis“ genommen. Das verlautete am Montag aus Kreisen des Ministeriums. „Über den Solidaritätszuschlag wird das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren entscheiden“, hieß es. „Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung.“

Unabhängig von Rechtsfragen werde die Ergänzungsabgabe innerhalb der Koalition bekanntlich politisch und ökonomisch unterschiedlich bewertet, hieß es weiter. „Aus Sicht des Bundesfinanzministers wäre ihre Abschaffung ein Beitrag zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und der Glaubwürdigkeit politischer Zusagen.“

Update vom 30. Januar, 10.43 Uhr: Den Solidaritätszuschlag müssen nach der Entscheidung auch weiterhin rund 2,5 Millionen Menschen bezahlen. Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige Große Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Im Jahr 2021 wurde die Grenze, ab der der volle Soli zu bezahlen ist, noch einmal deutlich erhöht. Seitdem wird der Zuschlag erst ab einer Einkommensteuer von 17.534 Euro pro Jahr fällig. Laut dem Bundesfinanzministerium betrifft das nur Arbeitnehmer, die mindestens 96.800 Euro an zu versteuerndem Einkommen haben.

Update vom 30. Januar, 10.11 Uhr: Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.

Solidaritätszuschlag: Bundesfinanzhof entscheidet über Zukunft

Erstmeldung vom 30. Januar, 9.10 Uhr: München – Der Bundesfinanzhof (BFH) will am Montag (30. Januar) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.

Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss.

Soli-Entscheidung: Reichen die Argumente?

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußt auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Steuerzahler-Präsident: „Hoffen, dass wir uns in Karlsruhe wiedersehen“

Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel erklärte, das Verfahren sei eine wichtige Etappe. „Denn wir kämpfen seit Jahren für das komplette Soli-Aus“, sagte Holznagel. „Wir hoffen, dass wir uns in Karlsruhe wiedersehen.“ Grüne und Linke hingegen wollen die oberen zehn Prozent der Einkommen weiter besteuern, auch wenn der Soli fallen sollte. In der „Rheinischen Post“ (Montag) ging Holznagel davon aus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Soli ab dem Jahr 2020 infrage stellt. „Ich erwarte für Montag einen Etappensieg“, sagte er. Mit einem Urteil aus Karlsruhe sei dann frühestens in einem Jahr zu rechnen.

Zumindest stillschweigend wird die Klage von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt, der den Soli ohnehin abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt. (dpa/ph)

Rubriklistenbild: © Jens Büttner/dpa

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