Wofür wir stehen

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Die B. Boll Mediengruppe 

Das Medienhaus B. Boll ist Herausgeber des Solinger Tageblattes (seit 1809), der führenden Tageszeitung in Solingen mit einem Marktanteil von 89 % laut IVW-VA 2018. Ebenfalls zur Mediengruppe gehört der Remscheider General-Anzeiger, die führende Tageszeitung in Remscheid mit 78 % Marktanteil. Der Remscheider General-Anzeiger erscheint mit eigenen Lokalausgaben auch in Wermelskirchen und Radevormwald/Hückeswagen. Zusammen verzeichnen die Tageszeitungen eine Auflage von 35.000 Exemplaren. Die dazugehörigen Websites www.solinger-tageblatt.de und www.rga.de erreichen monatlich 340.000 Unique User (AGOF digital facts 2018-05).

Darüber hinaus gehören acht Anzeigenblätter mit einer wöchentlichen Gesamtauflage von 360.000 Exemplaren sowie diverse Hochglanzmagazine zum Portfolio. Maßgeblich beteiligt ist die B. Boll Mediengruppe am marktführenden lokalen Radiosender für Remscheid und Solingen Radio RSG. Zudem hält sie Beteiligungen an weiteren Radiosendern, Anzeigenblättern, Digitalunternehmen und dem Fernsehmagazin Prisma.

Das Solinger Tageblatt bürgt für objektive, faire Berichterstattung sowie für anregende Meinungsbildung. Ein intensiver Dialog mit den Leserinnen und Lesern liegt den Medienmachern an der Mummstraße sehr am Herzen.

Mehr als bloßer publizistischer Begleiter ist das Solinger Tageblatt in Sachen Solingen. Es hat sich auf die Fahnen geschrieben, für die gedeihliche Zukunft der selbstständigen Stadt Solingen einzutreten.

Mit Entschiedenheit werden Entwicklungen bekämpft, die unsere grundsätzliche demokratische Ordnung gefährden. Das gilt für rechten wie linken Radikalismus gleichermaßen.

Publizistische Grundsätze

In der über 200-jährigen Geschichte des Solinger Tageblattes sind durch die Herausgeber in Zusammenarbeit mit der Redaktion Grundsätze für die Zeitungsgestaltung entwickelt worden. Herausgeber und Redaktion verpflichten sich, in Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dem Leser gegenüber diese Grundsätze einzuhalten.

Die grundsätzliche Haltung der Zeitung

Das Solinger Tageblatt ist eine Zeitung für alle Bürger seines Verbreitungsgebietes. Es unterrichtet seine Leser als mündige Staatsbürger und Träger der politischen Willensbildung im Staat sachlich und vollständig über alle Bereiche des öffentlichen Lebens unter besonderer Pflege lokaler und regionaler Aufgaben. Darüber hinaus dient es seinen Lesern mit journalistischen Beiträgen zu praktischer Lebenshilfe und zur Unterhaltung.

Das Solinger Tageblatt ist unabhängig von Staat, Parteien und Personen sowie politischen, konfessionellen oder wirtschaftlichen Institutionen.

Das Solinger Tageblatt steht auf dem Boden des Grundgesetzes.

Auf dieser Grundlage tritt es zum Wohle und Schutz des Bürgers ein, für die parlamentarisch-demokratische Ordnung, die auf freien und geheimen Wahlen beruht, sowie für den Schutz des persönlichen Eigentums. Es bejaht eine freie und soziale Gestaltung der Wirtschaft und bekennt sich zum Prinzip der Eigenverantwortlichkeit mündiger Staatsbürger.

Entwicklungen, die diese Ordnung gefährden, wie Rechts- und Linksradikalismus, werden mit Entschiedenheit abgelehnt.

Das Solinger Tageblatt engagiert sich für die Zukunft der Stadt Solingen als attraktiven Wirtschaftsstandort mit hohem Wohnwert.

Herausgeber und Redaktion

Die Zusammenarbeit zwischen dem Herausgeber und der Redaktion ist bestimmt durch die öffentliche Funktion der Presse im demokratischen Staatswesen.

Die Herausgeber legen im Rahmen der publizistischen Grundsätze und gemäß den geltenden Gesetzen für alle Redakteure verbindliche Richtlinien für die Gestaltung der Zeitung fest.

Der Herausgeber bestimmt einen Leiter der Redaktion und verantwortliche Redakteure, deren Mitverantwortungsbereich durch das Impressum ausgewiesen ist.

Der Leiter der Redaktion ist dem Herausgeber für die Einhaltung der publizistischen Grundsätze und verlegerischen Richtlinien verantwortlich. In diesem Rahmen ist er in seiner Entscheidung frei. Er koordiniert die Arbeit der einzelnen Redakteure. Dabei soll die Redaktionskonferenz mitwirken. Der verantwortliche Redakteur hat im Rahmen der Richtlinien, die der Herausgeber für die grundsätzliche Haltung der Zeitung festlegt, die geistige Bewegungsfreiheit bei der Gestaltung des Textteils im einzelnen innerhalb seines Ressorts. Kein Redakteur oder redaktioneller Mitarbeiter darf veranlasst werden, gegen seine Überzeugung zu handeln.

Die Redaktionsarbeit

a) Nachrichten

Nachrichten dürfen nicht verfälscht werden. Entscheidend für die Nachrichtengebung, auch in der Überschrift, sind Genauigkeit und Verständlichkeit.

Als alleiniger Maßstab für die Auswahl der zur Veröffentlichung kommenden Nachrichten hat ihr Informations- und Neuigkeitswert zu gelten. Alle Nachrichten sind vor der Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihre Wahrheit zu prüfen. Die vom Deutschen Presserat aufgestellten Grundsätze sowie die Richtlinien für redaktionelle Hiweise in Zeitungen und Zeitschriften betrachten Herausgeber und Redakteure als verbindlich. Das Anzeigengeschäft darf keinerlei Einfluss auf redaktionelle Ausrichtung haben.

b) Der Kommentar

Innerhalb dieser Grenzen werden die Ereignisse kommentiert und gewürdigt. Dabei ist die Redaktion meinungsfreudig, ohne verletzend zu wirken. Die Redaktion respektiert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit.

Auffassungen und Meinungen, mit denen die Redaktion nicht übereinstimmt, sind unverfälscht darzustellen.