Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen

Bundesarbeitsgericht

Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen

Auf Anweisung seines Arbeitgebers musste der Gebäudereiniger bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen. Dafür wollte der Kläger einen Erschwerniszuschlag. Jetzt gibt es ein Urteil.
Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen
Gebäudereiniger verlangen Abschaffung von 450-Euro-Jobs
Gebäudereiniger verlangen Abschaffung von 450-Euro-Jobs
Gebäudereiniger verlangen Abschaffung von 450-Euro-Jobs
Gewerkschaft prangert «dreckige Jobs» für Gebäudereiniger an
Gewerkschaft prangert «dreckige Jobs» für Gebäudereiniger an
Gewerkschaft prangert «dreckige Jobs» für Gebäudereiniger an