Wer kommt für meinen beschädigten Reifen auf?
Versicherer: Diese Aspekte sind beim Reifenwechsel zu beachten
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Von O bis O: Diese Regel kennt fast jeder. Doch es gibt noch weitere Dinge, die Autofahrer kennen sollten.
Von Manuel Böhnke
Bergisches Land. Der Winter ist vorüber, die Zeit für Sommerreifen gekommen. Denn die alte Faustregel gilt unverändert: Zwischen Oktober und Ostern – „von O bis O“ – sollten Fahrzeuge mit den Modellen unterwegs sein, die für eisige Witterung ausgelegt sind. Beim Wechsel gibt es einiges zu beachten, betont Arndt Köhler. Er ist kein Kfz-Mechatroniker, sondern Vorsitzender des Bezirks Bergisch Land Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.
Beim Reifenwechsel geht etwas kaputt. Was nun?
Für viele Menschen bedeutet der Reifenwechsel im Frühjahr und Herbst langes Warten auf einen Werkstatttermin. Anderen ist das zu aufwendig – sie übernehmen die Aufgabe selbst. Arndt Köhler und seine Kollegen weisen in einer Mitteilung darauf hin, dass „bei Schäden am Auto, beispielsweise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen einen Versicherungsschutz genießen, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt“.
Sind gelagerte Reifen gegen Beschädigungen versichert?
Diese Frage ist relevant, schließlich kostet ein neuer Satz Reifen in der Regel mindestens mehrere Hundert Euro. „Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungskaufmann zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind“, betont Köhler. Nur in bestimmten Fällen implizieren die Policen lagerndes Kfz-Zubehör.
Wie sieht es aus, wenn die Winterreifen gestohlen werden?
Hier rät der Verband Deutscher Versicherungskaufleute zu einem Blick in die Kfz-Teilkasko. Die meisten Anbieter schließen die Lagerung eines Radsatzes demnach standardmäßig ein, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. „Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifen- oder Autohändler einlagern“, betont Arndt Köhler. Dennoch sei es sinnvoll, sich vorsichtshalber zu erkundigen, ob und in welcher Höhe der Versicherer bei Diebstählen haftet.
Übrigens: Während Sommerreifen bei Schnee und Eis verboten sind, darf die Wintervariante das gesamte Jahr über genutzt werden. Laut ADAC-Angaben können sich deren speziellen Eigenschaften bei hohen Temperaturen allerdings negativ auswirken – ein Wechsel nach Ostern wird dringend empfohlen.