Finanzen

Steuererklärung: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Finanzamt informiert zu neuen Regeln.

Von Manuel Böhnke

Bergisches Land. Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Dr. Tanja Schröter hält das für sinnvoll. „Meistens können sie mit einer Steuererstattung rechnen“, betont die Leiterin des Solinger Finanzamtes. Die Behörde weist auf veränderte Vorgaben hin, von denen ihrer Einschätzung nach neben Arbeitnehmern vor allem Eltern profitieren.

Grundfreibetrag:

Bis zu einem Betrag von 10 347 Euro bleibt das 2022 erzielte Einkommen steuerfrei. Die Grenze liegt 603 Euro höher als zuvor.

Kinder:

Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für deren Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigt auf 4274 Euro pro Elternteil.

Ehrenamt:

Wer sich engagiert und dadurch Einnahmen erzielt, etwa Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein, können bis zu 3000 Euro steuerfrei erhalten. Die Ehrenamtspauschale liegt bei 840 Euro. „Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei“, erklärt das Finanzamt.

Spenden:

Wer Beträge in Höhe von bis zu 300 Euro spendet, muss darüber keine Bescheinigung vorlegen. Als Nachweis genügen der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg – sofern die Behörde danach verlangt.

Verlustrückgang:

Diese Regel ist zum Beispiel relevant für Menschen, die Mieteinkünfte erzielen: Verluste können dank des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes zwei Jahre zurückgetragen werden – zunächst in das Jahr 2021, danach erst in das Jahr 2020. „Sollte noch ein Verlust verbleiben, wird dieser für die Steuererklärung 2023 vorgemerkt“, betont die Behörde.

Energiepauschale:

2022 hat der Bund eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Diese ist laut Angaben des Finanzamtes in den Daten enthalten, die Arbeitgeber der Finanzverwaltung übermitteln. Sie muss nicht zusätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Arbeitnehmer:

Weiterhin ist es möglich, 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde, als Werbungskosten anzugeben. Die Homeoffice-Pauschale beträgt maximal 600 Euro und wird nur ausgezahlt, wenn auf Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet wird. Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. vollen Kilometer auf 0,38 Cent pro Kilometer, die automatisch berücksichtigte Werbungskostenpauschale steigt auf 1200 Euro.

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