Bundesimmissionsschutzgesetz

Einigen älteren Kaminöfen droht nächstes Jahr das Aus

Ältere Kaminöfen müssen bis zum Ende des Jahres unter Umständen überprüft werden.
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Ältere Kaminöfen müssen bis zum Ende des Jahres unter Umständen überprüft werden.

Die letzte Übergangsfrist läuft 2024 aus.

Von Sven Schlickowey

Bergisches Land. Ende des kommenden Jahres „zündet“ die letzte Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Sachen Kaminöfen. Seit Jahren schon wird die Regelung schrittweise umgesetzt, am 31. Dezember 2024 läuft die letzte Übergangsfrist aus. Ab diesem Tag müssen auch Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen.

Dabei gehe es aber nicht um ein generelles Verbot, sondern „um die Einhaltung bestimmter Werte für einen möglichst effizienten und klimafreundlichen Betrieb von Kaminöfen“, erklärt Dr. Wieland Hoppe vom Remscheider Umweltamt: „Die Grenzwerte der ersten Stufe des BImSchV werden angegeben mit 0,15 Gramm je Kubikmeter für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter für Kohlenstoffmonoxid.“ Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, müssten entweder mit entsprechenden Filtern nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Heizkosten sparen: Wasserführende Kaminöfen verteilen die Wärme im ganzen Haus

Angaben zu diesen Werten finde man in der Regel in den Herstellerinformationen, erklärt Hoppe. Zudem gebe es eine Übersichtstabelle des Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, in dem sich einzelne Geräte nach Herstellern sortiert finden. Komme beides nicht in Frage, könne ein Schornsteinfeger eine entsprechende Messung durchführen. „Die Haushalte, die einen Kaminofen besitzen, sind dazu verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen“, stellt die Stadt Remscheid in einer Mitteilung fest. Andernfalls drohe bei Weiterbetrieb möglicherweise eine Geldstrafe. Paragraf 62 BImSchG sieht Strafen bis 50.000 Euro vor.

Nachrüstbare Filter finden sich einige auf dem Markt, aber nicht jeder bringt den notwendigen Effekt, warnen Experten. Für zertifizierte Ruß- und Partikelfilter müsse man einige Hundert bis wenige Tausend Euro rechnen – plus Einsatz und Abnahme durch den Schornsteinfeger. In den meisten Fällen dürfte das günstiger als ein neuer Ofen sein.

Allerdings gibt es auch einige wenige Ausnahmen von der neuen Regelung, zum Beispiel für offene Kamine, die nur gelegentlich verwendet werden, oder historische Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und noch immer an gleicher Stelle stehen. Auch kleine Herde und Backöfen mit einer maximalen Wärmeleistung von 15 Watt sind nicht betroffen.

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