Altersrente
„Rente mit 63“: So beliebt ist sie bei uns
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Zahlen gewähren interessanten Einblick. Wo das Bergische Land im Vergleich liegt.
Von Manuel Böhnke
Solingen. Vorzeitig den Ruhestand zu genießen? Diese Option ist in der Region weiterhin gefragt. Im vergangenen Jahr entfiel rund ein Viertel der beantragten Altersrenten auf die sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, bei ihrer Einführung als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Im Bergischen ist der Anteil tendenziell sogar etwas höher. Das geht aus Daten der zuständigen Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland hervor.
Demnach griffen in Remscheid 32,4 Prozent auf diese Variante zurück, in Solingen und Wuppertal waren es 30,3 beziehungsweise 28,2 Prozent. Der Rheinisch-Bergische Kreis kam auf 28,5 Prozent. Mit 35,6 Prozent ist der Oberbergische Kreis der Spitzenreiter in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Am geringsten ist der Anteil mit 18,3 Prozent in der Domstadt.
Voraussetzung für die Entscheidung sind 45 Beitragsjahre. Allerdings weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass die häufig verwendete Bezeichnung „abschlagsfreie Rente mit 63“ irreführend sei. Sie gilt nur für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden. Zwischen 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise um jeweils zwei Monate pro Jahrgang. Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt sie dann bei 65 Jahren.
DRV-Chefin befürchtet Belastung für die Rentenkasse
„Trotz dieser kontinuierlichen Anhebung der Altersgrenzen ist diese Rentenart für viele Menschen nach wie vor sehr attraktiv, insbesondere für gut verdienende Facharbeiter mit entsprechend hohen Rentenansprüchen“, betont Karen Perk.
Das gelte vor allem für Männer, ergänzt die Geschäftsführerin der DRV Rheinland. Denn: Aufgrund ihrer typischen Erwerbsbiografien erreichen viele Frauen der geburtenstarken Jahrgänge die mindestens erforderlichen 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nicht.
Perk geht nicht davon aus, dass zukünftig weniger Menschen auf die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ zurückgreifen werden. Im Gegenteil. Die Bundesregierung habe Anfang 2023 die Hinzuverdienstgrenze für alle Altersrenten abgeschafft.
Das könnte unsere Rentenkasse zusätzlich belasten.
Bedeutet: Viele Versicherte können weiterhin voll arbeiten und gleichzeitig Ruhegeld ohne Abschläge beziehen. Die Maßnahme soll Anreize schaffen, länger zu arbeiten und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die DRV-Geschäftsführerin befürchtet negative Auswirkungen. „Wenn davon reger Gebrauch gemacht wird, leistet die Rente in diesen Fällen schon während des Erwerbslebens mehr als ihre ursprüngliche Funktion als Lohnersatz im Alter. Das könnte unsere Rentenkasse zusätzlich belasten und müsste von den anderen Beitragszahlern finanziert werden“, erklärt Karen Perk den Hintergrund.
Übrigens: Auch wer keine 45, sondern lediglich 35 Beitragsjahre vorweisen kann, könnte mit 63 in Rente gehen – allerdings nicht ohne Abzüge. Für diese langjährigen Versicherten gilt, dass eine abschlagsfreie Rente grundsätzlich erst mit 67 Jahren möglich ist.
Anteil „Rente mit 63“ unter den beantragten Altersrenten 2022
- Remscheid: 32,4
- Solingen: 30,3
- Wuppertal: 28,2 Prozent
- Rheinisch-Bergischer Kreis: 28,5 Prozent.
Zum Vergleich:
- Oberbergischer Kreis: 35,6 Prozent (Spitzenreiter in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln)
- Köln: 18,3 Prozent (geringster Anteil)