Nachhaltig

Neue Vorschrift erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien

Durch die neue Vorschrift wird die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen vereinfacht.
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Durch die neue Vorschrift wird die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen vereinfacht.

Änderungen für Reihen- und Doppel-, Ein- und Zweifamilienhäuser.

Von Sven Schlickowey

Solingen. Das Land NRW erleichtert erneut den Ausbau von erneuerbaren Energien an Wohnhäusern. Darauf weist das Umweltamt der Stadt Remscheid hin. „Ein neuer Erlass im Rahmen des Bauordnungsrechts erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen“, heißt es in der Mitteilung.

Konkret vereinfacht werde dadurch die Installation von Solaranlagen auf den Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften und die von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, berichtet Dr. Wieland Hoppe vom Remscheider Umweltamt. Der Erlass erfolge als Vorgriff auf eine Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Durch die neue Vorschrift wird die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen vereinfacht.

Solaranlagen können künftig bei Ein- und Zweifamilienhäusern – im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2 – ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden, erläutert die Stadtverwaltung: „Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht.“ Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestbrandabstandes zur Grenzwand müsse schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragt werden.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen sei durch den Erlass ebenfalls angepasst worden, so die Stadt: „Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern aus.“ Mit dem neuen Erlass falle dieser Mindestabstand weg. „Eine Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe.“

Neben den Anpassungen bei Solaranlagen und Wärmepumpen soll auch die Nutzung von Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen vereinfacht werden. Diese würden in NRW nun zwar grundsätzlich als verfahrensfreie Bauvorhaben bis zu einer Anlagengesamthöhe von zehn Metern eingestuft. Allerdings müssten Genehmigungsverfahren in Wohngebieten durchgeführt werden, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden. „Somit muss in den meisten Baugebieten von privaten Haushalten weiterhin eine Baugenehmigung beantragt werden.“

Weitere Informationen zu diesen Änderungen und weiteren Möglichkeiten, in Wohnhäusern Energie einzusparen, gibt es auf der Internetseite der Initiative Altbauneu, der auch die drei bergischen Großstädte Remscheid, Solingen und Wuppertal angehören.

www.alt-bau-neu.de

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