Das Solingen-Gesetz
Tageblatt erinnert an 80 Jahre Solingen-Gesetz
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Serie mit Tag der offenen Tür bei Güde.
Von Stefan Prinz
Der 25. Juli 1938 ist für Solingen ein besonderer Tag. Damals wurde das sogenannte Solingen-Gesetz unterzeichnet. Dieses Gesetz, das in den 1990er-Jahren zur Solingen-Verordnung wurde, schützt den Namen Solingen als Herkunftsangabe für Schneidwaren aus den Städten Solingen und Haan. Solingen ist damit als einziger Städtename der Welt gesetzlich geschützt. In der kommenden Woche möchte das Tageblatt die Hintergründe dieses Gesetzes beleuchten. Die Serie startet am Montag, 23. Juli, mit der Frage, was dieses Gesetz überhaupt bedeutet. Wir schauen zudem bei einem echten Solinger Messemacher vorbei und berichten über Ausstellungsstücke im Klingenmuseum.
Höhepunkt unserer Serie wird Mittwoch sein. Denn das ist der Jahrestag: Der Messerhersteller Güde öffnet ganz exklusiv für Tageblatt-Leser seine Werkstatt. Interessierte können dann von 14 bis 16 Uhr den Messermachern über die Schulter schauen. IHK-Präsident Thomas Meyer wird ein Grußwort sprechen.