Prozess

Straßenverkehrsamt: Ausraster kostet Mann mehrere hundert Euro

Am Landgericht Wuppertal geht es um Schmuggel-Fahrten.
+
Am Landgericht Wuppertal wurde verhandelt.

Wuppertaler Landgericht bestätigt ein früheres Urteil. Angeklagter will gegen Strafe erneut in Berufung gehen.

Von Dirk Lotze

Solingen. Ärger über die womöglich falsche Behandlung seines Falls im Solinger Straßenverkehrsamt führt für einen 71 Jahre alten Angeklagten aus der Stadtmitte zu Geldstrafe. In seiner Wut beleidigte der Mann eine Mitarbeiterin als „verlogene Diebin“; sie habe seine Unterlagen für eine Fahrerlaubnis absichtlich beseitigt. Das schrieb der Mann in einem Brief an die Behörde. Nach Geständnis bestätigte das Landgericht Wuppertal in der Berufung die Strafe über 750 Euro; das entspricht dem Einkommen des vorbestraften Rentners von 50 Tagen. Fazit des Vorsitzenden Richters: „Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber das rechtfertigt noch keine Beleidigung.“

Der 71-Jährige hatte Freispruch beantragt und eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin im Amt gestellt. Seinen Angaben zufolge war er während der Pandemie auf die Idee gekommen, noch einmal für eine Erweiterung seines Führerscheins zur lernen. Nach den Mindeststunden Praxis habe er sich bei der Führerscheinstelle gemeldet. Dort brauchte man noch eine Unterlage. Zunächst habe eine andere Mitarbeiterin ihm noch gesagt: „Sie haben ja Klasse eins, die gilt lebenslang; dann ist das mit enthalten.“ Bei einem zweiten Besuch habe ihm aber deren Vorgesetzte erklärt, dass das nicht stimme. Seiner Version zufolge habe sie gesagt: Der alte Führerschein sei vernichtet und die angebliche Klasse eins habe er nie gehabt.

Im Gericht zeigte sich der Angeklagte aufgebracht. Seine Sicht hatte er aufgeschrieben, den Brief gab er dem Richter zu lesen: „Das ist, weil mir sonst wieder keiner bis zu Ende zuhört.“ Er schimpfte: „Der Führerschein gehört mir! Darf die etwa mein Eigentum klauen? Und mich belügen?“

Angeklagter hörte sich Begründung gar nicht erst an

Diese Worte wertete die Staatsanwältin als Zeichen, dass der Mann „völlig uneinsichtig“ sei. Er ist vorbestraft seit 1973 für Diebstähle, Verkehrsstraftaten und Beleidigungen. Im Ergebnis bestätigte das Landgericht die Strafe, wie das Amtsgericht sie verhängt hatte. Der Vorsitzende Richter erläuterte: „Was der Angeklagte nicht bedenkt, ist, dass Schriftstücke einfach mal verloren gehen können, ohne dass jemand eine böse Absicht hat.“ Ab einer gewissen Stufe von Beleidigungen müsse der Staat mit Strafe reagieren. Der Angeklagte hörte sich die Begründung nicht an. Mit den Worten: „Ich lege wieder Berufung ein“ stapfte er aus dem Saal.

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Halfeshof will Jungen ein Zuhause geben
Halfeshof will Jungen ein Zuhause geben
Halfeshof will Jungen ein Zuhause geben
Meinung: Reden fürs Hirn – und fürs Herz
Meinung: Reden fürs Hirn – und fürs Herz
Meinung: Reden fürs Hirn – und fürs Herz
Ohligs: Der Parkplatz, auf dem fast niemand steht
Ohligs: Der Parkplatz, auf dem fast niemand steht
Ohligs: Der Parkplatz, auf dem fast niemand steht
Hitzegrad meldet Insolvenz an
Hitzegrad meldet Insolvenz an
Hitzegrad meldet Insolvenz an

Kommentare