Urteil
Angeklagte schickt Lehrern Drohmails
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In einem Prozess um Drohmails an fünf Solinger Schulen hat das Landgericht Wuppertal das weiter nicht rechtskräftige Urteil bestätigt.
Von Dirk Lotze
Solingen. Die 58 Jahre alte Angeklagte habe 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Lehrern mit einem Militärgericht gedroht, wenn sie ihre Arbeit nicht niederlegten. Sie soll 2000 Euro Strafe für versuchte Nötigung bezahlen. Im Gericht verlangte die Angeklagte vom Vorsitzenden Richter und von der Staatsanwältin die Vorlage eines Beamtenausweises.
Das Gericht sei für sie Teil einer „Firma“, mit der sie „keinen Vertrag“ habe und vor der sie nicht aussagen werde. Die vorbestrafte Frau war früher Geschäftsführerin eines Solinger Unternehmens.
Laut Feststellungen schrieb die Frau, dass in Deutschland das Militärrecht der Besatzungsmächte und die Todesstrafe gelte. Gesetze und Vorschriften gegen Corona hingegen seien ungültig. Die Lehrerinnen und Lehrer würden nun genau beobachtet. Hintermänner würden für die Strafe sorgen. Zum Versand wurde eine E-Mail-Adresse genutzt, die auf die vollen Personalien der Frau registriert war. Die präsentierte sich im Gericht auf eigene Weise: Gleich eingangs auf die Frage, ob sie die Angeklagte sei, antwortete sie: „Ich vertrete diese Person.“ Als niemand ihr einen Ausweis zeigen wollte, formulierte sie: „Sie ziehen hier ihr eigenes Ding durch und erdreisten sich, mich zu verurteilen.“
Der Vorsitzende Richter hörte die Angeklagte an, verbot sich aber jede Zwischenbemerkung von ihr und stellte klar: „Hier gelten bestimmte Regeln und die werden nicht von Ihnen gemacht.“
Das Fazit des Richters, in der mündlichen Urteilsbegründung: „Es ist eine Stärke der Demokratie, dass sie mit absonderlichen Verhaltensweisen umgehen kann.“ Wenn der Rahmen überspannt werde, gebe es allerdings Strafe als Reaktion. Der Angeklagten erläuterte er: Die Mails konnten Ängste schüren. Das Urteil sei angemessen. Die Frau kann erneut Rechtsmittel einlegen.
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