Vorschuss

Stadt zahlt für 2000 Kinder Unterhalt

Die Kita-Plätze sind auch in Wermelskirchen knapp. Eine Elterninitiative kommt deshalb gelegen. Symbolfoto: Anne Dedert/ dpa
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Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, wenn sie vom anderen Elternteil für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen

Rund 5,9 Millionen Euro wurden 2022 ausgegeben – Kommune muss 30 Prozent tragen.

Von Anja Kriskofski und Frank Michalzcak

Solingen. In Solingen wurden im vergangenen Jahr 5,9 Millionen Euro für Kinder gezahlt, bei denen ein Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommen kann oder will. Der so genannte Unterhaltsvorschuss ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen: 2019 waren es noch 5,1 Millionen Euro (2020: 5,5 Millionen Euro, 2021: 5,8 Millionen Euro). Rund 2000 Solinger Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, erhielten die Leistung 2022, heißt es aus dem Rathaus. 70 Prozent der Kosten übernehmen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen, erklärt Stadtsprecher Daniel Hadrys. Im vergangenen Jahr seien das 4,1 Millionen Euro gewesen. Solingen musste also 1,8 Millionen Euro selbst tragen.

Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, wenn sie vom anderen Elternteil für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen. Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden 187 Euro pro Monat gezahlt, für Sieben- bis Zwölfjährige 252 Euro. Seit 2017 besteht der Anspruch auch nach dem 13. Geburtstag. In der dritten Altersstufe bis 17 Jahre beträgt der Unterhalt 338 Euro. Die Leistung wird in dieser Stufe jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt: unter anderem darf das Kind selbst kein Bürgergeld beziehen.

Land und Kommunen versuchen, das Geld wieder einzutreiben

Unterhaltsvorschuss heißt, dass der Steuerzahler nur einspringt – und die geleisteten Zahlungen nach Möglichkeit wieder eingetrieben werden. Säumige Elternteile müssen begründen, warum sie ihrer finanziellen Verpflichtung nicht nachkommen. Ignorieren sie amtliche Schreiben, müssen sie mit Konsequenzen rechnen – von der Lohnpfändung bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers.

Seit 2019 sei das Landesfinanzamt für die „Heranziehung der Unterhaltsbeiträge“ zuständig, heißt es aus dem Rathaus. Das heißt: Geld, das erfolgreich wieder eingefordert wird, behält das Land ein. Bei den Kommunen ist vor allem das Einfordern von Leistungen aus Altfällen verblieben. Die Stadt Solingen habe im vergangenen Jahr 770 000 Euro durch die Rückforderung von Unterhaltsvorschuss eingenommen, teilt Daniel Hadrys mit.

Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann der alleinerziehende Elternteil beim Stadtdienst Jugend schriftlich beantragen.

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