Es gibt eine Übergangsfrist

Stadt-Sparkasse kündigt rund 1250 Konten

Die Stadt-Sparkasse sucht nach einem Ersatz für ihre Filiale an der Poststraße in Wald. Foto: Michael Schütz
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Die Stadt-Sparkasse setzt die Vorgabe des Bundesgerichtshofs um.

Betroffene haben den neuen Konditionen bislang nicht zugestimmt.

Von Manuel Böhnke

Solingen. Die Stadt-Sparkasse Solingen hat rund 1250 Konten zum 31. Mai gekündigt. Das teilt das Geldinstitut auf ST-Anfrage mit. Der Grund: Die Inhaber haben der Anpassung des Girokonto-Angebotes bislang nicht aktiv zugestimmt. Doch es gibt eine Übergangsfrist.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April 2021. Die Richter entschieden, dass für eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preiserhöhungen ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Vorher war es Praxis, ausbleibenden Widerspruch als Zustimmung zu werten.

Diese Vorgabe setzt die Stadt-Sparkasse nun um – im Herbst hatte sie Gebühren erhöht und die aktive Zustimmung ihrer Kunden eingeholt. Für 98,5 Prozent der etwa 81 000 betroffenen Konten ist diese eingegangen. Die Übrigen wurden nun gekündigt. „Das ist der letzte Schritt. Wir haben die Betroffenen in den vergangenen Monaten immer wieder angesprochen“, betont Sprecher Sebastian Assé.

Bis zum 31. Mai sei es noch möglich, die Zustimmung zu erteilen. Selbst danach erlischt die Bankverbindung nicht sofort. „Besonders wichtig ist uns, dass niemand ohne eigene Handlung nach Ablauf der Frist ohne eigenes Girokonto dasteht“, erklärt Assé. Darum bleiben die betroffenen Konten im Juni bestehen. Wird das Angebot während dieses Monats aktiv genutzt, wird das „als (konkludente) Zustimmung zur Fortführung des von der Kündigung betroffenen Girokontovertrags wie auch als Zustimmung zu unseren neuen Preisen und Bedingungen“ verstanden. Die Kündigung wird gegenstandslos.

Als aktive Handlung werden das Zahlen mit Girokarte, das Einrichten oder Ändern von Daueraufträgen, Überweisungsaufträge sowie Ein- und Auszahlungen von Bargeld angesehen. Dass regelmäßige Gutschriften wie das Gehalt oder laufende Daueraufträge wie für die Miete Kontobewegungen auslösen, genüge nicht, um die Kündigung zu verhindern.

Verbraucherschützer sieht „rechtliche Unsicherheit“

Die Stadt-Sparkasse Solingen ist nicht das einzige Kreditinstitut, das auf dieses Vorgehen setzt, weiß David Riechmann. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW spricht von „rechtlicher Unsicherheit“, da noch kein Gericht geurteilt habe, ob die Konstellation zulässig ist.

Grundsätzlich rät Riechmann denjenigen, die den neuen Bedingungen bislang nicht zugestimmt haben, zu prüfen, ob ein Anbieterwechsel für sie sinnvoll ist. Lautet die Antwort ja, sollten sie Lastschriftmandate, Daueraufträge und weitere relevante Buchungen rechtzeitig auf das neue Konto umstellen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.

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