Nicht strafbar
Staatsanwalt ermittelt nicht gegen OB Kurzbach
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Strafbehörde untersuchte nach einer privaten Anzeige das Verhalten des Oberbürgermeisters beim Kauf von Freikarten für ein Konzert in der Jahnkampfbahn.
Solingen. Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert bestätigt, wird seine Behörde kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) wegen des Kaufs von Eintrittskarten im Wert von 87.500 Euro für ein Open-Air-Konzert im Walder Stadion eröffnen. Dazu bestehe kein Anfangsverdacht.
Stadtsprecher Lutz Peters bestätigt, dass das Rathaus Kenntnis von der Anzeige „eines Privatmannes“ hatte, zur Sache werde sich aber weder das Rathaus noch OB Kurzbach äußern. Basis der Entscheidung von Staatsanwalt Baumert war eine interne Untersuchung des Ticketkaufs durch das Rechnungsprüfungsamt der Verwaltung. Diese soll laut Peters am 13. März dem Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats zur Beratung vorgelegt werden. Dessen Vorsitzender ist Daniel Flemm (CDU). Der Christdemokrat hatte im Sommer 2022 den Ticketkauf kritisiert und auf der Prüfung bestanden. „Der Bericht liegt mir noch nicht vor“, sagt Flemm auf Tageblatt-Nachfrage. Er werde ihn sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob die Inhalte im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufgerufen würden.
Wie Staatsanwalt Baumert erklärt, habe er untersucht, ob es einen Anfangsverdacht wegen „Haushaltsuntreue“ in dem Fall gibt. Das hätte weitere Ermittlungen ausgelöst. Doch dafür würden keine Anhaltpunkte vorliegen. In einem Schreiben an die Verfahrensbeteiligten erklärt Baumert: „In dem vorliegenden Fall hat der Oberbürgermeister den Ankauf der Karten für die im Walder Stadion geplante Veranstaltung veranlasst, was er nach den Feststellungen des Revisionsdienstes der Stadt als Geschäft der laufenden Verwaltung ansah. Angesichts des finanziellen Aufwands von allein 87.500 Euro für die erworbenen Karten und der Tatsache, dass der Ankauf zur Zeit der vorläufigen Haushaltsführung geschah, erscheint diese Einschätzung des Oberbürgermeisters als jedenfalls bedenklich. Vollkommen unvertretbar erscheint sie jedoch nicht.
“Das „Bedenklich“ reiche aber nicht für ein Ermittlungsverfahren aus, betont der Staatsanwalt auf ST-Nachfrage. Kurzbach sei im Glauben gewesen, es handele sich beim Kauf um ein zulässiges Geschäft. Ob das so ist, musste er nicht abschließend prüfen. Sehr wohl aber, ob die Tickets, die an Helfer der Corona-Pandemie und der Fluthilfe verteilt wurden, den Tatbestand der Vorteilgewährung erfüllen. Wegen des Preises von 35 Euro, Zuwendung bis 50 Euro sind zulässig, war auch dies nicht der Fall. Baumert schließt sein Schreiben mit dem Satz: „Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht.“