Landgericht

Sechs Jahre Haft für Kokainhandel

Am Landgericht Wuppertal geht es um Schmuggel-Fahrten.
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Am Landgericht Wuppertal ging es um Schmuggel-Fahrten.

Landgericht Wuppertal fällte Urteil im Prozess um Schmuggelgeschäfte.

Von Dirk Lotze

Solingen. In einem Prozess um Schmuggelgeschäfte einer Solinger Kokain-Bande hat das Landgericht Wuppertal sechs Angeklagte verurteilt. Gegen die fünf Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 70 Jahren verhängten die Richterinnen und Richter durchweg Freiheitsstrafen für Drogenhandel im zweistelligen Kilogrammbereich.

Die beiden Hauptangeklagten (32 und 37 Jahre alt) müssen für sechs Jahre und acht Monate beziehungsweise sechs Jahre und zehn Monate in Haft. Sie gelten als suchtkrank und werden in eine Entziehungsklinik eingewiesen. Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren erhalten die drei am wenigsten belasteten Mitangeklagten: Die Frau und der älteste Mann sollen Fahrer der Schmuggeltouren in die Niederlande gewesen sein; der Jüngste habe die Droge in Kleinstportionen in Solingen verkauft. Die Chefs der Gruppe hätten die Frau gedrängt, eine Tochter im Kindesalter auf ihre Fahrten mitzunehmen, um an der Grenze unauffälliger zu wirken. Dem sei sie gefolgt. Die Vorsitzende Richterin fasste in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zusammen: „Es geht um arbeitsteiliges Zusammenwirken für die Taten und es sollte eine Einnahmequelle von Dauer geschaffen werden.“

Die Angeklagten waren durch eine Telefonüberwachung aufgeflogen. Die Taten ab Mai 2021 bis zur Festnahme im März 2022 haben sie gestanden. Mit Gericht und Staatsanwaltschaft hatten sie dafür mildere Strafen ausgehandelt. Den Einlassungen zufolge fuhren die Kuriere 13 Touren zwischen Solingen, den Niederlanden und Großabnehmern in Menden. Versteckt in einem Skoda Fabia hätten sie jedes Mal ein Kilogramm Kokain transportiert - zum Großhandelspreis von 28 000 Euro pro Lieferung. Die Fahrerin und der Fahrer sollen jeweils 300 Euro erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Taten schärfer bewertet

Das Gericht hat die Geständnisse anhand von Überwachungsdaten und Zeugenaussagen überprüft. Das Fahrzeug hatte die Polizei heimlich mit einem Ortungsgerät ausgestattet.

Weiter haben die Hauptangeklagten – laut Geständnissen – intern mit Drohungen für Disziplin gesorgt. Andererseits hätten sie anfangs für einen Hintermann gearbeitet, den sie mit Spitznamen benannten. Der Anwalt des 37-Jährigen stellte im Plädoyer über seinen Mandanten klar: „Er war nicht der Boss dessen, was da in der Stadt mit Kokain gelaufen ist.“

Für die Abwicklung mit den Lieferanten zeichnete dem Urteil zufolge ein 51 Jahre alter Angeklagter verantwortlich – ein ehemaliger, selbstständiger Kraftfahrer. Er soll süchtig nach Glücksspiel, Alkohol, Kokain und Cannabis sein. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei getrennten Haftstrafen bei Einweisung in eine Entziehungsklinik. Dieser Mann soll Bindeglied zum ältesten Angeklagten sein: Beide hätten an der selben Adresse in Wald gewohnt. Der zuvor unbescholtene Ältere habe eingewilligt, als Fahrer auszuhelfen: Er habe seine Rente aufbessern wollen.

Der Staatsanwalt hatte die Taten schärfer bewertet als das Gericht und höhere Strafen beantragt. Das Urteil ist noch angreifbar.

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