Ohligs

Wasserverband investiert 5 Millionen Euro in Klärwerk

Die ersten Arbeiten am Klärwerk in Ohligs haben bereits begonnen.
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Die ersten Arbeiten am Klärwerk in Ohligs haben bereits begonnen.

Ohligser Klärwerk: Gebäude in Stahlbeton wird 40 mal 15 Meter groß.

Von Björn Boch

Solingen. Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) investiert auf dem Gelände des Klärwerks in Ohligs rund 5 Millionen Euro. Strengere gesetzliche Anforderungen an die Reinigung des Abwassers erforderten den Bau einer Zentratwasserbehandlungsanlage, so der BRW in einer Mitteilung.

Das Klärwerk stand zuletzt im Fokus, als im Januar ein Klärschlammbehalter nach Materialermüdung gerissen war. Der Klärschlamm ließ zahlreiche Fische in der Itter verenden, sorgte aber nicht für eine langfristige Verschmutzung des Gewässers, so der BRW. Die aktuellen Bauarbeiten stünden in keinem Zusammenhang mit dem Unfall.

Schall- und Geruchsemissionen werden laut Verband vermieden

Klärschlamm an sich ist aber der Grund für den Bau. Der beim Reinigungsprozess in der Kläranlage entstehende Schlamm wird maschinell entwässert, bevor er „thermisch entsorgt“, also verbrannt wird. Das bei der Entwässerung anfallende, stark stickstoffhaltige Schlammwasser (Zentratwasser) muss gesondert weiterbehandelt werden.

Dafür baut der BRW auf dem Klärwerksgelände ein Gebäude in Stahlbeton. „Das komplett abgedeckte Bauwerk wird die Abmessung von 40 mal 15 Metern haben“, so der BRW weiter. Die Anordnung des Maschinengebäudes sei so geplant, dass die Gebläse auf der dem Klärwerk zugewandten Seite angeordnet sind und „Schall- und Geruchsemissionen in die Nachbarschaft sicher vermieden werden“.

Die Anforderungen im Wasserrecht würden von der EU vorgegeben und über die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt. Im vorliegenden Fall handele es sich um die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die „Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser“. Diese seien im Bundesrecht umgesetzt in der „Oberflächengewässerverordnung“ sowie in der „Abwasserverordnung“.

Grundsätzlich unterstütze der BRW alle Bemühungen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes, sofern es eine klare gesetzliche Grundlage gebe und der wasserwirtschaftliche Nutzen im Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehe. „Das sehen wir beim Neubau der Zentratwasserbehandlungsanlage als gegeben an“, so eine BRW-Sprecherin auf Anfrage.

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