Neuer Sachkundenachweis für Spielhallen-Betreiber
Neuer Glücksspielvertrag wirkt sich auch auf Solinger Eck-Kneipen aus
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Seit mehr als einem halben Jahr ist der neue Glücksspielvertrag in Kraft. Der regelt nicht nur die bisherige Grauzone der Online-Casinos neu, sondern hat auch Auswirkungen auf Gastronomen und Betreiber von Spielhallen vor Ort im Bergischen.
Von Sven Schlickowey
Solingen. Selbst wer als Kneipen-, Restaurant- oder Hotel-Besitzer nur einen einzigen Geldspielautomaten aufgestellt hat, muss am bundesweiten Spielersperrsystem OASIS teilnehmen. Die erstmalige Registrierung beim Regierungspräsidium Darmstadt, wo das System zentral geführt wird, ist zwar Sache des Spielgeräteaufstellers, die spätere Kontrolle obliegt aber dem Gastronom. Der muss jeden Spielwilligen anhand eines Ausweises identifizieren und mit der Sperrdatei abgleichen.
In die können sich suchtgefährdete Spieler selber eintragen lassen, Sperren können aber auch von Anbietern beantragt werden. Die Mindestdauer einer Sperre beträgt drei Monate, zudem sind auch dauerhafte Sperren möglich. Für die Kontrolle benötigt der gastronomische Betrieb eine stabile Internetverbindung, ohne die und ohne Registrierung bei OASIS ist der weitere Betrieb von Spielautomaten nicht erlaubt.
Betreiber von Spielhallen brauchen darüber hinaus unter Umständen einen neuen Sachkundenachweis. Das betrifft vor allem Spielhallen, die besonders nah an ähnlichen Einrichtungen liegen und sogenannten Verbundspielhallen, bei denen mehrere Konzessionen auf einem Standort laufen.
Deren Betreiber und Leiter müssen einen zweitägigen Kurs mit anschließender schriftlicher Prüfung bei der IHK besuchen, das Land NRW hatte die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis an die Industrie- und Handelskammern übertragen. Für das Städtedreieck ist dies allerdings nicht die Bergische IHK, sondern die in Köln, zu deren Gebiet auch die Städte Burscheid, Wermelskirchen. Radevormwald und Hückeswagen gehören. Die Kölner Kammer hat die Aufgabe zentral für insgesamt fünf nordrhein-westfälische IHK übernommen.
Die zweitägige Unterrichtung besteht aus 14 Unterrichtsstunden und enthält Themen wie Jugendschutz, Prävention, Datenschutz und die aktuelle juristische Situation. Die Teilnahme kostet 300 Euro. Schulungstermine werden durchgehend jeden Monat bis zum Jahresende angeboten, die Kurse im März, Mai, Juni und Juli sind allerdings bereits ausgebucht.
ihk-koeln.de
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