Prozess am Landgericht
Nach Klage gegen die Wirtschaftsförderung: Juristischer Erfolg für die Stadt
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Eine Solingerin hatte Schadenersatz wegen vorvertraglichen Verschuldens in Höhe von rund 10 000 Euro geltend machen wollen.
Solingen. Das Landgericht hat eine Klage gegen die Wirtschaftsförderung abgewiesen. Eine Solingerin hatte Schadenersatz wegen vorvertraglichen Verschuldens in Höhe von rund 10 000 Euro geltend machen wollen. Die Unternehmerin wähnte sich in Sicherheit, den Zuschlag für den Kauf eines städtischen Grundstücks zu erhalten.
Unter anderem wegen einer E-Mail, in der ihr zugesagt wurde, dass man „ab sofort bis zur beiderseitigen Bestätigung, dass der Verkauf an Sie abgeschlossen werden kann, keinerlei Gespräche mit Dritten über einen Verkauf“ führen werde. Zu ihrer Überraschung ging die Fläche dennoch an einen anderen Käufer. Sie forderte Schadenersatz für 2019 zum Vorbereiten des Projektes getätigte Investitionen.
In der Verhandlung Anfang März hatte der Richter ausgeführt, dass er die hohen rechtlichen Hürden für Vertrauenstatbeständen eher nicht erfüllt sieht. Dabei blieb er, wie ein Gerichtssprecher bestätigt. Bis zum Abschluss des Geschäfts hätten noch diverse Hindernisse gewartet – ein Erfolg hätte nicht als sicher angesehen werden dürfen. böh