Prozess
Missbrauch eines Jugendlichen: Angeklagter muss in Sexualtherapie
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Der vorbestrafte Mann braucht zwei Jahre Haft nicht zu verbüßen, wenn er eine Sexualtherapie durchläuft und erfolgreich abschließt.
Von Dirk Lotze
Solingen. Gegen einen Angeklagten (44) aus Solingen hat das Landgericht Wuppertal nach sexuellem Missbrauch eines Jugendlichen eine Freiheitsstrafe verhängt und unter Auflagen Bewährung gegeben. Der vorbestrafte Mann braucht zwei Jahre Haft nicht zu verbüßen, wenn er eine Sexualtherapie durchläuft und erfolgreich abschließt. Laut Geständnis hatte er sich mit einem zur Tatzeit 16-Jährigen verabredet und ihn für sexuelle Handlungen bezahlt. Urteil und Strafe hat der Mann angenommen. Der vorsitzende Richter stellte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung klar: „Sie haben ein Problem mit ihrer Sexualität und das geht nicht einfach weg. Daran müssen sie was tun.“
Der heute 44-Jährige hat gestanden, Ende 2017 über das Internet Kontakt zum Geschädigten aufgenommen zu haben. Nach kurzem Austausch habe er Fotos vom Intimbereich des Jugendlichen verlangt und erhalten. Dabei habe er riskiert, mit einem Minderjährigen zu tun zu haben. Wenig später habe ihm sein Gegenüber sein Alter genannt. Dennoch hätten sie sich binnen weniger Tage dreimal zum Sex verabredet.
Dabei lag seine letzte Verurteilung wegen ähnlicher Taten nur sechs Monate zurück. Die damals offene Bewährungsstrafe wurde laut Gericht nur deshalb erlassen, weil die Treffen erst später entdeckt wurden. Bei einer Durchsuchung stellten Ermittler auf einem Computer des Angeklagten Internet-Videos sicher, die Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen. Zwei weitere Vorwürfe blieben im Urteil außen vor, weil sie die Strafe nicht wesentlich erhöhen würden.
Fünf Jahre keine Chats mit männlichen Minderjährigen
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 44-Jährigen erfolglos längere Haft ohne Bewährung beantragt. Der Vorsitzende Richter erläuterte dem Angeklagten: „Das hätten sie verdient. Eine Strafe muss aber auch etwas bringen, und das lässt sich bei Bewährung besser erreichen.“ Dadurch werde die Therapie zur richterlichen Auflage.
Die Aussage des inzwischen volljährigen Geschädigten wertete das Gericht als mildernd: „Er sieht sich nicht als Opfer und hat klar gemacht, dass er nicht unter den Taten leidet.“ Bei den von Unbekannten hergestellten Missbrauchsvideos hingegen gebe es Opfer.
Der Angeklagte muss sich fünf Jahre lang von Chats mit männlichen Minderjährigen fernhalten. Sonst riskiert er den Widerruf seiner Bewährung.
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