Corona und andere Erreger
Maskenpflicht aufgehoben: Arztpraxen haben aber Hausrecht
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Auch Kliniken und Heime können weiter auf Maskenpflicht setzen. So wird das Thema in Solingen gehandhabt.
Von Björn Boch
Solingen. Die gesetzlichen Regelungen zur Maskenpflicht – zum Schutz vor Corona und anderen Erregern – sind bundesweit und in allen Bereichen entfallen.
Grundsätzlich können sich aber alle, unter anderem Ärztinnen und Ärzte, „auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumen weiter vorgeben oder andere präventive Schutzmaßnahmen ergreifen“, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf Anfrage. Wir haben uns bei Praxen, Kliniken und Senioreneinrichtungen in Solingen umgehört.
Stephan Kochen, Ärztliches Qualitätsnetz Solimed: „Wir haben keine Regeln abgestimmt, jede Praxis hat etwas andere Umstände.“ So könne in einer Praxis Personal eine Krankheit haben und muss besonders geschützt werden, während in anderen Praxen besonders gefährdete Patienten wie Krebs- und Dialysepatienten oder Immungeschwächte betreut werden. „Hier machen strengere Regeln Sinn.“
Die meisten Praxen verzichteten auf eine allgemeine Maskenpflicht, verlangen aber von Menschen mit Erkältung, Fieber oder Magen-Darm-Grippe beim Betreten der Praxis eine Maske – und tragen dann auch selbst eine.
Wir bitten bei Infekten um telefonische Anmeldung, damit wir diese Menschen gegebenenfalls in einer Infektsprechstunde bündeln können.
Masken zum Verteilen gebe es in der Regel nicht mehr, die sollten Patienten mitbringen. „Wir bitten auch immer bei Infekten um eine telefonische Anmeldung, damit wir diese Menschen gegebenenfalls in einer Infektsprechstunde nach der normalen Sprechstunde bündeln können.“
Menschen, die sich als gefährdet betrachten, empfehlen die Ärzte von Solimed „allgemein in geschlossenen Räumen, etwa im Supermarkt, aber auch in einer Praxis, freiwillig FFP2-Maske zu tragen.“
Cerstin Tschirner, Sprecherin Kplus Gruppe: „In der St. Lukas Klinik ist das Tragen der Masken freiwillig. Einige Mitarbeitende tragen im direkten Patientenkontakt aus eigenem Antrieb Masken. Besuchenden empfehlen wir das Tragen einer Maske, wenn sie grippeähnliche Symptome haben.“
Natürlich gebe es weiterhin – wie vor der Pandemie auch – den Hygieneschutz, der bei Infektionskrankheiten greift. Patientinnen und Patienten mit ansteckenden Erkrankungen werden unter Schutzausrüstung versorgt, Besucher müssten dann Schutzkleidung tragen.
Mitarbeitende und Besuchende sind nun auch von der Maskenpflicht befreit.
Im St. Lukas Pflegeheim und im St. Joseph Altenheim gelte ähnliches. „Bewohnerinnen und Bewohner sind seit längerem von der Maskenpflicht befreit, das gilt nun auch für Mitarbeitende und bei Besuchen.“ Sonderregelungen bei Infektionen gelten auch dort.
Daniel Hadrys, Stadtsprecher: „Die städtischen Altenheime behalten es sich vor, in besonderen Situationen, etwa bei erhöhtem Infektionsaufkommen in der Bewohnerschaft oder bei allgemein steigenden Inzidenzen, vom Hausrecht Gebrauch zu machen, um zum Beispiel eine Maskenpflicht anzuordnen.“