Leerstehendes Grundstück

Keine Chance für eine Kita am Ritaweg

Am Ritaweg darf ein leerstehendes Grundstück wegen des Baurechts nicht mit einer Kita bebaut werden.
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Am Ritaweg darf ein leerstehendes Grundstück wegen des Baurechts nicht mit einer Kita bebaut werden.

Ein geplanter Ersatzbau an anderer Stelle soll Versorgungslücke schließen.

Von Philipp Müller

Solingen. Einer Erbengemeinschaft gehört ein verwildertes Grundstück am Ritaweg 14, auf dem zuletzt ein leerstehendes Haus brannte. Auf dem 3000 Quadratmeter großen Grundstück möchte sie mit Hilfe des Frankfurter Investors „Habona Invest“ eine Kita errichten. Ralf Gebauer, Sprecher der Erbengemeinschaft, wirft der Stadt vor, das Projekt zu blockieren. Zugleich führt er aus, dass das Projekt helfen können, fehlende Kitaplätze zu schaffen. Das sieht das Rathaus anders und differenzierter.

Im vergangenen Sommer hatte die Stadt erklärt, in Solingen fehlten trotz der seit 2012 neu errichteten 1660 Kitaplätze weitere 1000 Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern in solchen Einrichtungen. In diesem Jahr sollen nach Rathausangaben die Kita Kuckesberger Zwerge, eine Elterninitiative in Ohligs mit anderthalb Gruppen, sowie die sechsgruppige Kita Glückspilze an der Schwabenstraße den Betrieb aufnehmen. Im März nennt die Stadt aufgrund neuer Berechnungen den aktuellen Fehlbestand an Plätzen.

Vor diesem Hintergrund war die Erbengemeinschaft zuversichtlich zusammen mit Projektentwicklerin Daniela Sinner und Gerd Fischer von plan 8 als Makler an die Stadt herangetreten. In einer Videokonferenz, an der auch Baudezernent Andreas Budde teilgenommen hatte, habe man laut Ralf Gebauer, Sprecher der Erben, die baurechtlichen Fragen ausräumen können. Die Stadt sah das Bauvorhaben aber nicht an dieser Stelle, weil, so Gebauer, die Stadt Klagen der Anwohner gegen die Kita fürchtete. Eine eigene Umfrage der Anwohner im Bereich Margaretenstraße habe das Ergebnis gehabt, dass diese sich eine Kita eher als eine Wohnbebauung wünschen. In der Summe zeigen sich die Erben enttäuscht, denn so würden sie durch die Stadt im Grunde enteignet, wenn sie keine sinnvolle Verwendung für das Grundstück finden.

Rathaus: Baurecht verhindert eine Kita am Ritaweg

Das Rathaus verweist dagegen auf das jetzt geltende Baurecht für das Grundstück. „Der aktuell geltende Bebauungsplan sieht auf der Fläche ein reines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Bebauung in Form von Gartenhofhäusern vor“, erklärt Rathaussprecherin Sabine Rische. Aber man habe sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht, das Planungsrecht zu ändern.

Bisher offensichtlich erfolglos, denn die Stadt Solingen erklärt: „Um die Erschließung sicherzustellen, ist es dort notwendig, eine Neuordnung der Grundstücksverhältnisse vorzunehmen, und die notwendige Neuordnung der Grundstücke ist ein langwieriges Verfahren. Erst dann könnte das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.“

So sei Mitte 2022 die Prüfung für den Ritaweg 14 für eine Kita nicht positiv verlaufen. Mit dem bestehenden Bauplanungsrecht sei das nicht möglich. Denn eine Kita müsse sich an Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Sachen Standards orientieren. Es sei zu prüfen gewesen, ob das Grundstück erschlossen werden kann und es baurechtlich genehmigungsfähig ist.

Grundsätzlich freue sich die Stadt über jeden, der sein Grundstück für eine Kita bereitstellt. Es herrsche auch weiterhin hoher Bedarf. In der Nähe wurde eine Kita geschlossen. Dazu teilt die Stadt mit: Am bisherigen Standort Margaretenstraße ist der Neubau einer fünfgruppigen Einrichtung geplant. Vorläufergruppen gibt es bereits an der Beethovenstraße. Geduld ist laut Rathaus für den Ersatz der beim Hochwasser zerstörten Kita in Unterburg gefragt. „Es ist vorgesehen, dass die Kita in Burg zum Kindergartenjahr 2024/25 öffnet.“

Kita-Bedarf

Bis 2026 will die Stadt 37 Gruppen mit weiteren 560 Plätzen ermöglichen. Genaue Termine sind nicht bekannt. Das bleibt unter der Maximalversorgung. Das Recht auf einen Kitaplatz kann von Eltern auch eingeklagt werden. Zwei Klagen wurden gegen die Stadt seit 2020 eingereicht.

Standpunkt von Philipp Müller: Kind liegt im Kita-Brunnen

philipp.mueller@solinger-tageblatt.de

Wer sich die Argumente und Einschätzungen der Stadt und der Erbengemeinschaft des Grundstücks am Ritaweg durchliest, der stellt eins fest: Alle beurteilen die Sache anders. Auf der einen Seite steht die Stadt, die auf das herrschende Baurecht verweist. Das mache die Kita aktuell unmöglich. Zugleich gewinnt man zwischen den Zeilen nicht den Eindruck, dass die Stadt trotz der Kitaplätzenot Tempo in neues Baurecht investiert hat. Denn eine echte Chance für die Kita sieht sie offenbar nicht. Auf der anderen Seite stehen die Erben, die glauben, die Stadt blockiere ihr Vorhaben eher grundsätzlich.

Das ist sicher überzogen und weist doch den Weg: Stadt und Erben sollten nochmals an einen Tisch, so das Tischtuch nicht ganz zerschnitten ist. Die Stadt sollte dann verbindlich erklären können, wann und wie sie Baurecht an der Stelle für eine Kita schaffen kann – oder eben nicht. Der momentane Status „Keine Chance“ ist angesichts von rund 1000 fehlenden Kitaplätzen mindestens unbefriedigend.

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