Prozess

Kein Urteil nach Streit im Straßenverkehr

Das Landgericht in Wuppertal.
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Das Landgericht in Wuppertal.

Drehpunkt des Verfahrens war eine Fahrt im September 2021 auf der Südstraße in Ohligs.

Von Dirk Lotze

Solingen. Nach einer Auseinandersetzung im Solinger Straßenverkehr bleibt ein 34 Jahre alter Angeklagter ohne Urteil und Strafe. Das Amtsgericht hatte den freiberuflich arbeitenden Lehrer zu Geldstrafe verurteilt, wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und einer Beule im gegnerischen Auto. Das Landgericht hörte in der Berufung Zeugen an – und stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Der Vorsitzende Richter sagte dem Angeklagten: „Der Streit ist schlecht gelaufen und er ging von Ihnen aus, aber wir können noch mal ein Auge zudrücken.“

Drehpunkt des Verfahrens war eine Fahrt im September 2021 auf der Südstraße in Ohligs. Den Aussagen zufolge war der Geschädigte (25) bergauf zum Bremsen gezwungen worden und hatte gehupt: Ein anderes Auto war vor ihm ausgeparkt. In diesem Wagen saß der Angeklagte auf dem Beifahrersitz, eine Bekannte steuerte. In der Folge soll der Angeklagte erst einen Mittelfinger gezeigt haben. An der nächsten Ampel habe er den Geschädigten beschimpft: „Du Hurensohn, was willst Du Bastard?“ Dann sei er ausgestiegen und habe versucht, den Geschädigten durch dessen geöffnetes Fenster mit der Faust zu boxen. Ins Autodach habe er mit einer Hand eine Beule geschlagen. Er sei wieder eingestiegen, die Bekannte sei weggefahren. Der Geschädigte rief die Polizei.

Im Gericht berichtete dieser Mann, er habe sich über die Situation mit der Bremsung nicht mal geärgert. Und nein, er habe nicht zum anderen Fahrzeug gerufen: „Du Missgeburt, sag deiner Nutte, sie soll schneller Fahren.“ Das hatte der Angeklagte in einer Gegenanzeige behauptet. Der wiederum erläuterte, es sei eine der ersten Verabredungen mit seiner Bekannten gewesen: „Wir hatten einen schönen Tag und ich habe wohl geglaubt, irgendwas machen zu müssen, um sie zu beschützen.“

Der Geschädigte gab an, er habe die Beule weder reparieren lassen, noch Schadensersatz gefordert. Anders als damals lege er keinen Wert mehr auf eine Bestrafung. Das gab den Ausschlag für die Wende im Prozess. Fazit des Gerichts: Der Angeklagte ist ohne Vorstrafen und dabei könne es bleiben. „Wir haben nicht den Eindruck, dass er bei dem Beruf, den er hat, eine tickende Zeitbombe wäre.“ Die Staatsanwältin hat der Einstellung des Verfahrens zugestimmt.

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