Pandemie
Johnson-Geimpfte verlieren Status 2G plus
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Land NRW ordnet Test und Impfungen neu ein.
Solingen. Am Sonntag änderte das Land NRW die Corona-Schutzverordnung. Das betrifft vor allem den Freizeitbereich in Bezug auf den Impfstatus als Zugangsvoraussetzung mit 2G plus Test. Reines 2G gilt in weiten Teilen des Handels außer dem für den täglichen Bedarf. Für diesen Bereich ändert sich grundsätzlich nichts.
Anders sieht es bei 2G plus aus. Hier müssen besonders mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson Geimpfte eine Neuerung beachten. Bisher galt, dass einmal Janssen plus ein Booster als eine Auffrischungsimpfung galt. Damit entfiel die Testpflicht nach 2G plus. Das gilt aber nicht mehr, wenn diese Boosterimpfung älter als 90 Tage ist. Um sich dann nicht testen lassen zu müssen, ist eine dritte Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe notwendig.
Die Testpflicht entfällt außerdem für alle, die drei Impfungen mit Astrazeneca, Moderna oder Pfizer/Biontech haben. Hier gibt es noch keine Verfallsfrist. Doch die Testpflicht bei 2G plus wird weiter gelockert. Dazu hat das Land NRW am Sonntag drei weitere Ausnahmen geschaffen:
Zweifachimpfung: Nicht zum Test für 2G plus müssen Solingerinnen und Solinger, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage alt und nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
Genesene: Wer von Covid-19 genesen ist, was mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht länger als vor 90 Tagen festgestellt wurde, braucht auch keinen Test für 2G plus – unabhängig davon, ob überhaupt eine Impfung erfolgt ist. Die neue Vorgabe mit 90 Tagen geht auf das Robert-Koch-Institut (RKI) zurück. Der Bundesrat hatte vergangene Woche die Vorgabe als Richtschnur auch für die Quarantäne-Neuregelung verlangt. Vorher galt der Nachweis der Genesung sechs Monate. Die kürzere Frist erklärt das RKI mit der ansteckenderen Omikron-Variante des Corona-Virus und größeren Infektionsgefahren.
Genesene mit Impfung: Ist jemand – zeitlich unabhängig – von einer Covid-19-Infektion genesen und kann das mit einem PCR-Test nachweisen, braucht für 2G plus dann keinen Test, wenn mindestens eine Impfung vorliegt.
2G plus gilt beispielsweise in der Gastronomie und in den städtischen Kultureinrichtungen. Die Zugangsvoraussetzung wurde aber auch für Hallensport – Wettkampf und Training – und den Besuch von Hallenbädern, Saunen etc. vorgeschrieben. Auch für private Feiern mit Tanz, dieser darf nicht der Schwerpunkt sein, oder den Karneval gilt 2G plus. pm
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