Frist endet

Grundsteuer: Mehr als 10.000 Erklärungen fehlen noch

Die Grundsteuerreform beschäftigt Eigentümer.
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Die Grundsteuerreform beschäftigt Eigentümer.

Wer seine Daten nicht einreicht, wird geschätzt. Die neue Berechnung der Grundsteuer soll voraussichtlich ab 2025 gelten.

Von Sven Schlickowey und Manuel Böhnke

Solingen. Die Frist endete am 31. Januar, doch gut acht Wochen später haben noch nicht alle Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. „Im Finanzamt Solingen sind bisher rund 42 200 Grundsteuererklärungen eingegangen“, teilt die Oberfinanzdirektion NRW auf ST-Anfrage mit. Das entspricht knapp 79 Prozent der rund 53 000 wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich ist.

Ende Februar habe die Finanzverwaltung NRW damit begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, daran zu erinnern, erklärt die Oberfinanzdirektion. In dem Erinnerungsschreiben werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die ausstehende Erklärung innerhalb von vier Wochen einzureichen. Diese Frist endet nun also auch bald. Bleibe dies erfolglos, würden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Eine Schätzung entbinde allerdings nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung, stellt die Behörde klar.

Wie hoch wird die Grundsteuer sein?

Die Grundsteuererklärung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Form der Veranlagung 2018 für ungültig erklärt hatte. Für die geänderte Form werden nun die Berechnungsgrundlagen erfasst. Die neue Berechnung soll dann voraussichtlich ab 2025 gelten. Viel früher werden die Eigentümer wohl auch nicht erfahren, was sie tatsächlich zu zahlen haben.

Bis dahin gibt es zwar noch zweimal Post vom Finanzamt, es verschickt erst einen Grundsteuerwert- und anschließend einen Grundsteuermessbescheid, wie hoch die Steuer sein wird, hängt aber von den Hebesätzen ab, die die jeweilige Kommune später festlegt. Den Städten und Gemeinden hat der Gesetzgeber nämlich ins Aufgabenheft geschrieben, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer durch die neue Berechnung nicht erhöht wird. Es soll sich zukünftig nur anders verteilen. Experten vermuten, dass Besitzer jüngerer Immobilien mehr zahlen werden, während Eigentümer älterer Häuser entlastet werden.

Den Eigentümern, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht abgegeben haben, stehen trotz Ablauf der Frist weiterhin die Unterstützungsangebote der Finanzämter zur Verfügung. Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung versorgt Betroffene rund um die Uhr mit Informationen. Auch die Hotline unter Tel. (02 12) 2 82-19 59 sei weiterhin montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

grundsteuer.nrw.de

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