Frist abgelaufen

Grundsteuer: 29 Prozent fehlen noch

Für 53 000 wirtschaftliche Einheiten in Solingen muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden – ein bisschen mehr als die Hälfte fehlt noch.
+
Für 53.000 wirtschaftliche Einheiten in Solingen muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden – ein bisschen mehr als die Hälfte fehlt noch.

71 Prozent der 38.400 in Solingen fälligen Grundsteuererklärungen haben das Finanzamt pünktlich erreicht, davon mehr als 90 Prozent digital.

Solingen. Das erklärt die Behörde an der Goerdelerstraße nach Ablauf der Abgabefrist am 31. Januar. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten“, erklärt Leiterin Dr. Tanja Schröter. Wer seiner Verpflichtung bislang nicht nachgekommen sei, erhalte ein Erinnerungsschreiben.

Bleibt diese Maßnahme ohne Erfolg, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder seien denkbar. Wer pünktlich abgegeben hat, erhalte eine Nachricht, sobald die Erklärung bearbeitet wurde. Der errechnete Grundsteuerwert sage nichts über die zu zahlende Grundsteuer aus: „Die Kommunen setzen ab 2024 die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.“

Artikel vom 15.01.2023

Grundsteuer: Die Hälfte der Solinger muss noch abgeben

Das Finanzamt gibt Tipps für den Endspurt.

Von Manuel Böhnke

Solingen. Bis zum 31. Januar haben Eigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Auf viele Solinger wartet noch Arbeit: Bisher sind beim Finanzamt an der Goerdelerstraße 26 100 Rückmeldungen eingegangen. Das ist knapp die Hälfte der 53 000 wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich ist.

Was droht bei verspäteter oder ausbleibender Abgabe?

Wer den Stichtag verpasst, wird angemahnt. Wer der Anforderung dann noch immer nicht nachkommt, muss mit Zwangsgeldern rechnen. In letzter Instanz „hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, erklärt die Oberfinanzdirektion.

Wie kann man die Grundsteuererklärung abgeben?

Papier-Vordrucke sind in der Goerdelerstraße 50 erhältlich. Mittel der Wahl ist allerdings das Online-Finanzamt Elster. Darüber wurden laut Oberfinanzdirektion bislang mehr als 90 Prozent der Erklärungen abgegeben. Wer nicht über einen eigenen Zugang verfügt, kann den naher Angehöriger verwenden. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat“, führt Dr.Tanja Schröter aus. Sie leitet das Solinger Finanzamt.

Wo finden Eigentümer die nötigen Informationen?

Alle Eigentümer sollten ein Informationsschreiben erhalten haben, das die meisten Daten für die Erklärung enthält. Das gilt auch für das Aktenzeichen – die erste erforderliche Angabe. Wer den Brief verlegt oder nicht erhalten hat, findet im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung den „Sachdatenauszug“ zu seinem Grundstück. Dieser beinhaltet den Großteil der nötigen Angaben.

Welche Besonderheiten gelten für Eigentumswohnungen?

Auch für Eigentumswohnungen muss die Grundsteuererklärung gemacht werden. Die anderen Eigentümer innerhalb des Hauses spielen dabei keine Rolle, betont Tanja Schröter. „Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“

Der Miteigentumsanteil wird in Zeile 11 abgefragt. Dieser sei im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Unter „Eigentümerangaben“ geht es darum, ob die Wohnung einen alleinigen Eigentümer hat oder beispielsweise Ehepartnern gehört.

Was ist bei Einfamilienhäusern zu beachten?

„Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten je zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben“, ergänzt Schröter.

Wie geht es nach Abgabe der Erklärung weiter?

In der Regel treffen nach Abgabe zwei Bescheide in einem Umschlag ein. Da ist zum einen der Grundsteuerwertbescheid. Dieser dient als Grundlage für den Grundsteuermessbescheid. Der darin enthaltene Wert setzt sich aus dem Grundsteuerwert und einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl zusammen. Der Grundsteuermessbescheid wird an die zuständige Gemeinde verschickt. Auf dessen Grundlage berechnet die Kommune die Grundsteuer und setzt diese mit dem Grundsteuerbescheid fest. Erst wer diesen erhalten hat, muss eine Zahlung leisten. Das wird erst im Jahr 2025 der Fall sein.

Unterstützung

Für Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Solingen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter Tel. (02 12) 2 82-19 59 erreichbar. Zudem gibt es auf einer digitalen Plattform Informationen, Anleitungen und Erklärvideos für Eigentümer.

www.grundsteuer.nrw.de

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Tote bei Wohnhausbrand in Aufderhöhe
Tote bei Wohnhausbrand in Aufderhöhe
Tote bei Wohnhausbrand in Aufderhöhe
Das kostet eine Kugel Eis in Solingen
Das kostet eine Kugel Eis in Solingen
Das kostet eine Kugel Eis in Solingen
In Solingen fehlen 500 OGS-Plätze
In Solingen fehlen 500 OGS-Plätze
In Solingen fehlen 500 OGS-Plätze
Löschfahrzeug drohte umzukippen
Löschfahrzeug drohte umzukippen
Löschfahrzeug drohte umzukippen

Kommentare