Entscheidung in Münster
Gericht gibt grünes Licht für Freizeitpark Aufderhöhe
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Die Entscheidung am Oberverwaltungsgericht ist gefallen: Der neue Bebauungsplan für den geplanten Freizeitpark in Aufderhöhe hat Bestand.
Von Manuel Böhnke
Solingen. Auf dem Weg zum Freizeitpark Aufderhöhe ist eine weitere Hürde genommen. Und was für eine: Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat am Freitagmittag die Klage eines Anwohners der Höher Heide gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Projekt abgewiesen. „Der Senat ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan wirksam ist“, erklärte der Vorsitzende Richter, Detlev Klein Altstedde. Eine Revision sei nicht zugelassen.
Damit endet eine jahrelange juristische Hängepartie. 2009 nahm die Stadt den ersten Anlauf für einen Bebauungsplan (H 571). Dieser scheiterte im August 2012 vor dem OVG. Knapp zwei Jahre später begann die Arbeit an einem vorhabenbezogenen, sozusagen auf den Freizeitpark zugeschnittenen, Bebauungsplan (H 671). Im September 2019 fasste der Stadtrat den entsprechenden Satzungsbeschluss. Daraufhin stellte der Anwohner der Höher Heide erneut einen Antrag auf eine Normenkontrollklage.
Die ganze Chronologie der Klagen
Der ganze Stadtteil ist erwartungsfroh.
Diese wurde am Freitag in Münster mündlich verhandelt. Dabei ging es neben vermeintlichen Verfahrensfehlern etwa um die durch das Projekt entstehende Lärmbelastung und die Erschließung des Grundstücks. Zudem wurde von der Klägerseite – der Antragsteller selbst war nicht zugegen – angeführt, der Artenschutz sei nicht hinreichend untersucht worden. Darüber hinaus bestünden Zweifel, ob die Verwaltung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fördervereins Freizeitpark Aufderhöhe kritisch genug geprüft habe.
Freizeitpark Aufderhöhe: Stadt und Förderverein freuen sich über Gerichtsurteil
Hierzu konnte sich Joachim Buchmüller in der Verhandlung als Beigeladener persönlich äußern. „Wir haben die Zahlen der Stadt vorgelegt und sie wurden geprüft“, betonte der Vorsitzende des Fördervereins, der die Anlage betreiben möchte. Die Angaben erschienen Detlev Klein Altstedde plausibel. Auf dem Gelände seien keine kostenintensiven Hochbauten vorgesehen. Es sei geplant, die „vergleichsweise geringen Aufwände“ mit den Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie Sponsorenunterstützung zu finanzieren.
Auch in den anderen Punkten folgte der Senat der Argumentation des Antragstellers nicht. „Im Gegensatz zum ersten Bebauungsplan ergibt sich eine andere Planungssituation“, führte der Vorsitzende Richter aus. Unter anderem haben Stadt und Förderverein nach dem ersten Verfahren den vorgesehenen Umfang der Freizeitanlage reduziert und weitere Anpassungen vorgenommen. Es seien „eindeutige Änderungen der Planung“ im Interesse des Klägers erfolgt.
Nach dem Urteilsspruch war die Freude bei Joachim Buchmüller und Kerstin Mager-Stanowski, Abteilungsleiterin für Städtebauliche Planung, groß. Auch der städtische Beigeordnete Andreas Budde zeigte sich auf ST-Anfrage zufrieden: „Unsere Erwartung hat sich bestätigt: Das Gericht hat den Antrag des Klägers abgewiesen. Damit haben wir jetzt Rechtssicherheit, der Bebauungsplan ist wirksam.“ Nun bestehe die Möglichkeit, über die Bauanträge des Vereins zu entscheiden und so die Voraussetzungen zu schaffen, das Vorhaben umzusetzen.
CDU sagen Unterstützung zu
Das solle so schnell wie möglich geschehen, sagte Joachim Buchmüller. Ende April lädt der Förderverein zu einer Mitgliederversammlung. Sukzessive soll das mehr als 16 000 Quadratmeter große Grundstück im Josefstal zu einem Spiel- und Freizeitort werden. Vorgesehen sind unter anderem Beachvolleyballplätze, eine Minigolfanlage sowie eine Zeltwiese. In den folgenden Prozess möchte Joachim Buchmüller Aufderhöher Vereine, Initiativen und Aktive einbinden. „Der ganze Stadtteil ist erwartungsfroh.“
Unterstützung bei den nächsten Schritten sagten gestern die Solinger Christdemokraten zu. „Die CDU-Fraktion freut sich über das positive Signal aus Münster und wird nun mit voller Kraft an der Umsetzung des Freizeitparks mitarbeiten“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Daniel Flemm in einer Mitteilung. Für den planungspolitischen Sprecher Lukas Schrumpf ist das Projekt „von herausragender Bedeutung für ein wachsendes und familienfreundliches Aufderhöhe“.
Versammlung
Für Mittwoch, 27. April, plant der Förderverein Freizeitpark Aufderhöhe ab 18 Uhr eine Mitgliederversammlung im Vereinshaus auf dem Gelände im Josefstal. Dazu sind auch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Aktiven hoffen auf zusätzliche Unterstützer.
Standpunkt: Endlich Sicherheit
Kommentar von Manuel Böhnke
Die Interessen eines Einzelnen blockieren Projekte, die dem Gemeinwohl dienen sollen. Solche Konstellationen gibt es immer wieder – und sie sind häufig nur schwer auszuhalten. Freilich steht es den Klägern zu, auf ihr Recht zu pochen. Problematisch ist vielmehr, dass sich die daraus ergebenden Unsicherheiten im Regelfall über Jahre hinziehen. Im Beispiel des Freizeitparks Aufderhöhe vergingen mehr als zwölf Jahre zwischen dem Start des ersten Bebauungsplanverfahrens und dem gestrigen Urteil. Nun steht fest: Die akribische Arbeit hat sich ausgezahlt. Stadt und Förderverein haben die richtigen Lehren aus dem 2012 verlorenen Prozess gezogen. Der Lohn: endlich Planungssicherheit. Einen langen Atem braucht es auch für die nächsten Schritte. Denn die eigentliche Arbeit beginnt erst. Dabei haben sich die Ehrenamtler, die das frühere Freibad-Gelände seit Jahren in Schuss halten, Unterstützung verdient. Dank ihres Einsatzes gibt es hoffentlich bald ein neues Naherholungsangebot in der Stadt, das nicht nur für Aufderhöhe interessant ist.
Unsere Meldung von 12.48 Uhr
Solingen. Große Freude bei der Stadt Solingen und dem Förderverein Freizeitpark Aufderhöhe: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände im Josefstal am Freitagmittag für wirksam erklärt. Ein Anwohner der Höher Heide, der sich seit Jahren juristisch gegen das Projekt wehrt, hatte einen Antrag auf Normenkontrollklage gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Nun möchte der Förderverein zeitnah Bauanträge stellen, um das Vorhaben zu verwirklichen. böh
Ausführliche Berichterstattung folgt.