Erhalt
Für die Denkmalsanierung ist noch Geld übrig
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Das Land NRW und die Stadt Solingen fördern den Erhalt alter Bausubstanz.
Von Andreas Tews
Solingen. Die Renovierung denkmalgeschützter Gebäude in Solingen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr nach eigenen Angaben mit 130 000 Euro. 90 000 gehen zur Einzelförderung an zwei private Immobilieneigentümer, weitere 40 000 Euro erhält die Stadt als Pauschale, um kleinere Projekte von Privatpersonen oder Institutionen zu unterstützen. Hierzu steuert die Stadt 10 000 Euro aus eigenen Mitteln bei. Dieser 50 000-Euro-Topf sei noch nicht ausgeschöpft, berichtet Rathaussprecher Daniel Hadrys. Die Untere Denkmalbehörde nehme noch Anträge entgegen.
Insgesamt schüttet das Land in diesem Jahr 18,3 Millionen Euro für die Denkmalförderung aus. 2,7 Millionen gehen als Pauschalmittel an die Städte und Gemeinden, weitere 15,6 Millionen Euro als Einzelförderungen an Privatpersonen, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen.
Welche privaten Eigentümer in Solingen von der Einzelförderung profitieren, will das Bau- und Heimatministerium aus Datenschutzgründen nicht verraten. Bei der Stadt geht man laut Hadrys davon aus, dass es sich dabei um zwei private Fachwerkhäuser handelt, deren Holzwerk dringend saniert werden müsse.
Nicht alle Anträge von Privatleuten werden bewilligt
Für die Einzelförderung des Landes seien der Unteren Denkmalbehörde zehn Anträge aus Solingen bekannt. Es sind also längst nicht alle Anträge bewilligt worden. Hadrys erklärt: „Da aufgrund des generellen Einsparbedarfs im Landeshaushalt auch die Denkmalfördermittel im Vergleich zu den Vorjahren erheblich reduziert wurden, ist absehbar, dass in diesem Jahr viele Anträge nicht oder nur mit geringeren Fördersummen bewilligt werden können.“
Für kleinere denkmalpflegerische Arbeiten macht er aber Hoffnung. Für 2023 lägen zwar bereits einige Anträge vor. Der Etat sei aber noch nicht ausgeschöpft. Hier gehe es um Arbeiten, die mit höchstens 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal mit 5000 Euro unterstützt würden. Förderfähig seien Arbeiten, die dem Erhalt denkmalwerter Bausubstanz dienen und bei denen ein denkmalpflegerischer Mehraufwand vorhanden sei. Hierzu zählen Fachwerksanierungen, die Sanierung historischer Fenster und Türen, der Anstrich von Schlagläden und Holzzierwerk oder Schieferarbeiten.