Feiertag

Frische Brötchen an Pfingsten: Wann dürfen Bäckereien öffnen?

Frische Brötchen gibt es nur am ersten Feiertag. Das regelt ein Gesetz.
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Frische Brötchen gibt es nicht an allen Feiertagen. Das regelt ein Gesetz.

Stundenweise dürfen Bäcker an Sonn- und Feiertagen öffnen. Doch wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, gilt eine besondere Regel.

Solingen. Brötchen, Croissants und Co.: An den Pfingstfeiertagen gehören für viele Menschen im Bergischen Land frische Backwaren dazu. Denn dann ist endlich wieder Zeit für ein ausgiebiges und entspanntes Frühstück. Doch jedes Jahr stellt sich die Frage: An welchen Tagen haben die Bäckereien überhaupt geöffnet?

Festgelegt wird das im Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen alle Läden, deren „Kernsortiment aus Blumen, Pflanzen, Zeitungen oder Backwaren besteht“, an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden öffnen - allerdings nur um diese Ware und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Doch wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, gibt es eine besondere Regel.

Pfingsten: An diesen Tagen dürfen Bäckereien öffnen

Samstag, 27. Mai: Der Samstag gilt nicht als gesetzlicher Feiertag. Daher dürfen die Filialen wie gewohnt öffnen.

Pfingstsonntag, 28. Mai: Der Pfingstsonntag gilt als gesetzlicher Feiertag. Bäckereien dürfen deshalb für fünf Stunden öffnen.

Pfingstmontag, 29. Mai: Auch der Pfingstmontag ist ein geseztlicher Feiertag. Das Problem: Wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, dürfen Verkaufsstellen, die normalerweise unter das Ladenöffnungsgesetz fallen, am zweiten Tag nicht öffnen. Damit bleiben die Filialen am Pfingstmontag geschlossen. Das gilt übrigens auch für Ostermontag und den 2. Weihnachtsfeiertag.

Öffnungszeiten an Pfingsten: Es gibt noch eine Ausnahme

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen aber Betriebe mit Cafébetrieb auch ganztags und an beiden Feiertagen öffnen und ihre Kunden bedienen. Einige entscheiden sich allerdings, den Betrieb nicht über die ganzen Feiertage laufen zu lassen – den Mitarbeitern zuliebe.

Zudem gilt laut Ladenöffnungsgesetz: Wer an Sonn- und Feiertagen öffnet, muss die Öffnungszeiten gut sichtbar an der Verkaufsstelle ausschildern. Die Bäckereien sind aber nicht verpflichtet, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Wer es dennoch verpasst hat, Aufbackbrötchen für Pfingstmontag zu besorgen, der kann schnell noch an der Tankstelle vorbeifahren. Die dürfen ihr Sortiment rund um die Uhr verkaufen - auch Brötchen, Croissants und Co.

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