Feiertage
Frische Brötchen an Ostern: Wann dürfen Bäckereien öffnen?
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Stundenweise dürfen Bäcker über Ostern öffnen. Doch wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, gilt eine besondere Regel.
Von Katharina Birkenbeul
Solingen. Brötchen, Croissants und Co.: An den Osterfeiertagen gehören für viele Menschen im Bergischen Land frische Backwaren dazu. Denn dann ist endlich wieder Zeit für ein ausgiebiges und entspanntes Frühstück. Doch jedes Jahr stellt sich die Frage: An welchen Tagen haben die Bäckereien überhaupt geöffnet?
Festgelegt wird das im Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen alle Läden, deren „Kernsortiment aus Blumen, Pflanzen, Zeitungen oder Backwaren besteht“, an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden öffnen - allerdings nur um diese Ware und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Doch wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, gibt es eine besondere Regel.
Ostern: An diesen Tagen dürfen Bäckereien öffnen
Karfreitag, 7. April: Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Trotzdem dürfen die Bäckereien nach dem Ladenöffnungsgesetz für fünf Stunden öffnen.
Ostersamstag, 8. April: Ostersamstag gilt nicht als gesetzlicher Feiertag. Daher dürfen die Filialen wie gewohnt öffnen.
Ostersonntag, 9. April: Der Ostersonntag gilt als gesetzlicher Feiertag. Bäckereien dürfen deshalb für fünf Stunden öffnen.
Ostermontag, 11. April: Auch der Ostermontag ist ein geseztlicher Feiertag. Das Problem: Wenn zwei Feiertage aufeinanderfolgen, dürfen Verkaufsstellen, die normalerweise unter das Ladenöffnungsgesetz fallen, am zweiten Tag nicht öffnen. Damit bleiben die Filialen am Ostermontag geschlossen. Das gilt übrigens auch für Pfingstmontag und den 2. Weihnachtsfeiertag.
Öffnungszeiten an Ostern: Es gibt noch eine Ausnahme
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen aber Betriebe mit Cafébetrieb auch ganztags und an beiden Feiertagen öffnen und ihre Kunden bedienen. Einige entscheiden sich allerdings, den Betrieb nicht über die ganzen Feiertage laufen zu lassen – den Mitarbeitern zuliebe.
Zudem gilt laut Ladenöffnungsgesetz: Wer an Sonn- und Feiertagen öffnet, muss die Öffnungszeiten gut sichtbar an der Verkaufsstelle ausschildern. Die Bäckereien sind aber nicht verpflichtet, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.