Ehemaliges Freibadgelände
Freizeitpark Aufderhöhe: Verfahren verzögert sich
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Verhandlungstermin am OVG Münster zur Normenkontrollklage eines Anwohners fiel coronabedingt aus.
Von Kristin Dowe
Solingen. Die Enttäuschung war Joachim Buchmüller, Vorsitzender des Fördervereins Freizeitpark Aufderhöhe, anzumerken. „Es ist traurig, dass wir jetzt schon wieder auf der Stelle treten. Dabei wollten wir einfach nur Klarheit haben.“ Weil einer der Richter am Oberverwaltungsgericht Münster Kontaktperson einer mit Corona infizierten Person war, wurde die mündliche Verhandlung dort zur Normenkontrollklage eines Anwohners gegen die Satzung des Bebauungsplans der Stadt Solingen aufgehoben. Das Gericht gibt einen neuen Termin noch bekannt.
In dem Bebauungsplan sind die Pläne für einen Freizeitpark auf dem ehemaligen Freibadgelände im Josefstal festgeschrieben. Für die Stadt Solingen wie auch für die Mitglieder des Fördervereins hat die gefühlt unendliche Geschichte damit am Freitag noch immer keinen Abschluss gefunden.
Freizeitpark Aufderhöhe: Chronologie der Klagen
Bereits im November 2011 hatte der Anwohner der Höher Heide erstmals eine Normenkontrollklage angestrengt – den damaligen Bebauungsplan erklärte das Gericht im August 2012 für nichtig. In einem aufwendigen Prozedere musste die Stadt deshalb einen neuen Bebauungsplan vorlegen, für den der Rat bei vorheriger Öffentlichkeitsbeteiligung schließlich 2019 einen Satzungsbeschluss fasste.
Auch gegen die Satzung des neuen, sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans reichte der Anwohner Normenkontrollklage beim OVG ein. Kerstin Mager-Stanowski, Abteilungsleiterin für Städtebauliche Planung bei der Stadt Solingen, gab sich trotz der weiteren Verzögerung des Verfahrens zuversichtlich: „An der Sachlage hat sich nichts geändert. Wir gehen davon aus, dass der Bebauungsplan hält.“
Konkret haben die Richter die Rechtmäßigkeit der Satzung des Bebauungsplans zu prüfen. Erst wenn das OVG diesbezüglich grünes Licht gibt, bestünde Baurecht und der Förderverein könnte Bauanträge stellen, die von der Verwaltung nur noch beschieden werden müssten.
Als Einwand hatte der Anwohner der Höher Heide vor allem eine aus seiner Sicht zu große Lärmbelastung durch den künftigen Freizeitpark als Argument gegen das Vorhaben angeführt. „Dabei wurde der Umfang des Freizeitparks schon deutlich zurückgeschraubt“, betont dagegen Joachim Buchmüller. „Man soll auf der Anlage ein bisschen Boule und Schach spielen können. Es soll ein Park von Bürgern für Bürger werden.“ Geplant sind außerdem etwa Minigolf- und Beachvolleyballanlagen. Dabei sei es für den Verein zunehmend schwieriger, Sponsoren vertrösten zu müssen. Buchmüller: „Das gute Wetter hätten wir gerne noch genutzt. Aber wir lassen uns trotzdem nicht entmutigen.“
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