Gericht

Dem Opfer drohten Herzinfarkt und Atemversagen

Blick auf das Landgericht in Wuppertal.
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Das Landgericht in Wuppertal.

Nach der Messerattacke im Mai 2022 bestand für 31-Jährigen akute Lebensgefahr.

Von Dirk Lotze

Solingen. Messerstiche im Mai vergangenen Jahres in einem Ohligser Lokal haben einen 31-Jährigen lebensgefährlich verletzt. Das bestätigte eine Gerichtsmedizinerin im Landgericht Wuppertal. Bei dem Mann hätte die Atmung versagen können; er war in Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden, stellte die Ärztin dar: „Diese Folgen sind nur durch die Behandlung vermieden worden.“ Ohne Hilfe hätte der Mann sterben können. Vor dem Gericht verantworten müssen sich vier Brüder (20, 23, 28 und 31 Jahre alt), die in Ohligs ein Geschäft betreiben. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihnen gemeinschaftlich versuchten Totschlag vor: Sie hätten zur Auseinandersetzung an der Gaststätte ein Messer und einen Schlagring mitgebracht, um den später Verletzten zu töten. Sicherheitsvideos aus dem Lokal zeigen, wie anscheinend der jüngste Angeklagte im Tumult siebenmal mit voller Kraft in den Rücken des Mannes einsticht. Zwischen Angeklagten und Geschädigtem soll es seit geraumer Zeit Streit gegeben haben – wegen Neids und Beleidigungen. Hintergrund seien die Geschäfte im Ladenlokal beziehungsweise der Gaststätte gewesen.

Die Lunge sei teilweise kollabiert

Der Verletzte muss sich in einem eigenen Strafverfahren verantworten: Er habe am Tag des Angriffs unerlaubt eine scharfe Pistole bei sich geführt. Mit dieser Waffe soll er im Kampf versucht haben, zu feuern. Die Pistole habe nicht funktioniert; die Angeklagten seien aber geflüchtet, als sie den Lauf auf sich gerichtet sahen. Im Gerichtssaal stellte die medizinische Gutachterin dar, dass beim Verletzten Luft durch die Stiche in den Brustkorb gelangt sei. Die Lunge sei teilweise kollabiert. Die Ärztin erläuterte: „Dadurch wird das Atmen immer schwieriger.“ Über Probleme, Luft zu bekommen, habe der Mann schon gegenüber dem Rettungsdienst am Tatort geklagt. Darüber hinaus habe Verdacht bestanden, seine Leber sei verletzt worden. Über den Tatablauf habe der Mann während der Untersuchungen nicht gesprochen, fügte die Gutachterin hinzu. Der Mann schweigt im Prozess, um sich in seinem eigenen Verfahren nicht strafrechtlich zu belasten.

Das Gericht will weitere Zeugen hören und hat zusätzliche Sitzungstage bis Anfang Juni 2023 festgesetzt. Zugleich erhielten die Angeklagten neben ihren bisherigen Anwälten jeweils einen Pflichtanwalt zugeteilt. Damit sichert das Gericht das Verfahren, falls einzelne Anwälte erkranken oder anderweitig ausfallen. Die Richterinnen und Richter wollen am 13. März 2023 weiter verhandeln.

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