Corona-Pandemie
In Gastronomie und Kultur gilt ab Freitag fast überall 3G
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Land lockert die Corona-Schutzverordnung.
Von Philipp Müller
Solingen. Wie von Bund und Ländern angekündigt, treten am Freitag, 3. März, neue Lockerungen der Corona-Einschränkungen auch in Solingen in Kraft. Das sind die wichtigsten Erleichterungen:
Infos zur aktuellen Corona-Situation in Solingen gibt es in unserem Blog
Maske: Es gibt keine Empfehlung mehr, auch dann im Freien eine Maske zu tragen, wenn Mindestabstände von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden können. Jedoch kann die Maske bei Veranstaltungen im Freien angeordnet werden. Keine Maske ist bei Veranstaltung in geschlossenen Räumen bis 1000 Besucher erforderlich, aber der Zugang ist auf Besucher beschränkt, die vollständig geimpft sind und zusätzlich ein maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen können.
3G statt 2G+ für Kultur und Freizeit: Für Museen, Kinos, Zoos und Kulturveranstaltungen gilt jetzt 3G. Das heißt, dass nicht geimpfte Nutzende einen negativen Schnelltest vorlegen müssen. Die neue Freiheit wird nicht überall sofort umgesetzt. In der Cobra wird auch übergangsweise weiterhin 2G+ gelten, damit sich die Besucher sicherer fühlen, erklärt Cobra-Geschäftsführerin Anja Stock. Dagegen passt die Stadt für die städtischen Kulturangebote wie Theater und Museen die Zugangsvoraussetzung an. „Es greift ab sofort die 3G-Regel“, berichtet Stadtsprecher Thomas Kraft. Ordnungsdezernent Jan Welzel (CDU) erklärt auf ST-Nachfrage, er habe das Thema mit Kulturdezernentin Dagmar Becker (Grüne) diskutiert, und letztlich sei so gemeinsam entschieden worden. Für Nutzer der genannten Angebote macht es aber Sinn, sich vorab darüber zu informieren, wo die Lockerungen überhaupt umgesetzt werden und wo nicht. Ergänzend erklärt Thomas Kraft: „2G-Plus wird aufgrund der aktuellen Entwicklung aber nun weitgehend aufgehoben und gilt nur noch in Ausnahmefällen bei speziellen Veranstaltungsformaten – etwa bei der Teilnahme an Tanzveranstaltungen, weil hier eine besondere Nähe gegeben ist. So sieht es die Corona-Schutzverordnung vor.“
Gastronomie: 3G gilt jetzt auch als Zugangsvoraussetzung für die Gastronomie, in der bisher 2G+ galt. 3G wird auch in Hotels angewendet.
Sport: Für Sport im Verein und auf Sportanlagen sowie den Besuch von Sportveranstaltungen gilt ebenfalls die 3G-Regel. Unter den Bedingungen von 3G gelten folgende Regeln: Zunächst sind grundsätzlich im Innenbereich 500 Besuchende möglich. Ist die Hallenkapazität, etwa die Klingenhalle, größer, können von den freien Plätzen über die 500 hinaus 60 weitere Prozent zusätzlich genutzt werden. Kommen mehr als 1000 Besucher, gilt zwingend 2G+, ausreichend Abstand und die Maskenpflicht am Platz. Beim Besuch von Sportveranstaltungen auf Außenplätzen gilt zunächst wieder die 500er-Grenze für die Auslastung. Könnten mehr zuschauen, dürfen 75 Prozent der Plätze genutzt werden. Auch draußen gilt bei mehr als 1000 Besuchern 2G+ und die Maskenpflicht.
Demos: Versammlungen dürfen ab einer Größe von 1000 Teilnehmenden nur von immunisierten Menschen mit Maske besucht werden.