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Bürgergeld: 15.000 Solinger bekommen ab Januar mehr Geld
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Was genau sich für Singles, Paare, Kinder und Jugendliche ändert und was das Jobcenter Solingen dazu sagt.
Von Manuel Böhnke
Solingen. Mehr als 15.000 Menschen in der Stadt betreut das Jobcenter. Für sie gibt es 2023 mehr Geld. Mit der Einführung des Bürgergelds steigt der Regelsatz für Alleinstehende um 53 auf 503 Euro.
Angesichts der hohen Inflation begrüßt Jobcenter-Leiter Mike Häusgen den Schritt. „Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, damit ab dem 1. Januar auch alle unsere Kundinnen und Kunden die erhöhten Beträge ausgezahlt bekommen.“
Lange hat die Politik über das Bürgergeld diskutiert. Es soll als Nachfolger von Hartz IV die Grundsicherung für Arbeitssuchende reformieren. Die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt kurz vor Weihnachten brachte Planungssicherheit. Zur Freude Häusgens: „Endlich haben wir Gewissheit, dass einige der geplanten Gesetzesänderungen im Januar in Kraft treten.“
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Bürgergeld: Das ändert sich für Paare, Kinder, Jugendliche
Wichtigste Anpassung ist die Erhöhung der Regelsätze. Bei Paaren steigen sie pro Kopf um 50 auf 451 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren gibt es 318, zwischen 6 und 13 Jahren 348 und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 420 Euro.
Neue Bagatellgrenze und Freibeträge
Nicht die einzigen Neuerungen. Mike Häusgen berichtet von einer höheren Bagatellgrenze. Bedeutet: Das Jobcenter wird bis zu 50 Euro nicht mehr zurückfordern, etwa wenn das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft leicht steigt. Zudem verändern sich die Freibeträge für Arbeitnehmer, die Leistungen vom Jobcenter beziehen. Bei Menschen, die zwischen 520 und 1000 Euro verdienen, betrage dieser 30 Prozent.
Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Auszubildende können 520 Euro ihres Jobs einbehalten, Einkünfte aus Ferientätigkeiten sind komplett frei. Der Jobcenter-Chef befürwortet das: „Wir sind glücklich darüber, dass der Gesetzgeber stärker anerkennt, dass viele Menschen nie komplett den Kontakt zum Arbeitsmarkt verloren haben und sich ihre Tätigkeit mehr lohnen wird.“
Ab dem Sommer soll es größere Anreize für Weiterbildung geben
Weiterhin gelte das Prinzip, dass bestimmte Einkommen und Vermögen aufgebraucht werden müssen, bevor jemand als hilfsbedürftig angesehen wird. Die Grenze dafür liegt für Antragsteller ab dem 1. Januar bei 40.000 Euro, angemessen große, selbst genutzte Wohnimmobilien nicht inbegriffen. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dürfen zusätzliche 15.000 Euro behalten werden.
Die Geldleistungen sind die eine Seite des Bürgergelds. Im zweiten Schritt werde es ab Juli „bessere Anreize zur Qualifizierung und Weiterbildung geben“, kündigt Mike Häusgen an. Dazu zähle die Förderung von Berufsausbildungen sowie Zuschläge für die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen und Maßnahmen des Jobcenters.
Standpunkt von Manuel Böhnke: Chancen einräumen
Lange dauerte das Ringen um das Bürgergeld an. In der öffentlichen Debatte standen vor allem die neuen Regelsätze im Fokus. Die Diskussion drehte sich um die Frage: Wie hoch muss die Diskrepanz zwischen der Unterstützung für Arbeitssuchende und dem Lohn Vollzeit-Berufstätiger sein, damit das Verhältnis als fair empfunden wird?
Am Kern des Themas ging das vorbei. Die eigentliche Frage hätte lauten müssen: Wie kann es sein, dass es so viele Jobs gibt, die nur knapp mehr als das staatlich garantierte Existenzminimum abwerfen? Aber das steht auf einem anderen Blatt. Nun kommt das Bürgergeld zum 1. Januar. Für Betroffene bedeutet das wenigstens ein bisschen Entlastung in Zeiten hoher Inflation.
Noch wichtiger sind jedoch die finanziellen Leistungen für Ausbildung, Umschulung sowie die Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters, die es ab Juli 2023 geben soll. Denn oberste Prämisse muss bleiben, Bürgergeld-Empfängern die Chance einzuräumen, ihren Platz auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt zu finden.