Anmeldefrist läuft ab
Bisher wurden 25 Osterfeuer in Solingen angemeldet
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Gegenüber der Vor-Pandemie-Zeit hält sich die Zahl der Brauchtumsfeuer in Grenzen. Die Anmelde-Frist endet bald.
Von Andreas Tews
Solingen. Wer für dieses Jahr bei der Stadtverwaltung noch ein Osterfeuer anmelden will, muss sich sputen. Denn die Frist dafür läuft nach Angaben von Rathaussprecher Daniel Hadrys 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin aus. Da die Osterfeuer nur am Osterwochenende, 16. bis 18. April, stattfinden dürfen, müssten die Anmeldungen demnach spätestens bis zum kommenden Wochenende bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bisher wurden laut Hadrys 25 Feuer angemeldet.
Coronabedingt waren Brauchtumsfeuer, zu denen die Osterfeuer zählen, in den vergangenen beiden Jahren nicht oder nur eingeschränkt möglich. Darauf führt es Hadrys zurück, dass für das kommende Osterfest bislang nur vergleichsweise wenige Feuer angemeldet wurden. In früheren Jahren gab es mehr als 200 Anmeldungen.
Das waren die Osterfeuer 2019
Grundregeln: Als Brauchtumsfeuer einmalig zugelassen sind nach Rathaus-Angaben Feuer bei öffentlichen, für jeden zugänglichen Veranstaltungen. Die Veranstalter müssen volljährige Aufsichtspersonen stellen. Diese dürfen den Abbrennplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden. Zu Gebäuden und brennbaren Stoffen sowie zu Baum-, Strauch- und Heckenbeständen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Wird der Gehölzhaufen früher als einen Tag vor dem Entfachen aufgebaut, so muss er nach Hadrys’ Angaben zum Schutz von Tieren und Kleinlebewesen am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden. Rechtliche Grundlagen sind der Paragraf 7 des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Paragraf 13 der Straßenordnung der Stadt Solingen.
Veranstalter: Als Veranstalter zugelassen sind Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine, Schulen und Kindergärten.
Anmeldung: Brauchtumsfeuer müssen laut Daniel Hadrys nur angemeldet werden. Die städtische Behörde muss sie nicht genehmigen. Die geplanten Termine müssen dem städtischen Ordnungsamt schriftlich über das von der Stadtverwaltung zum Down-load bereitgestellte Formular https://t1p.de/hvks mindestens 14 Tage vorher angezeigt werden. Zu nennen sind dabei: der Abbrennort, das Datum, die Uhrzeit, die Art des Brauchtumsfeuers und die verantwortliche, volljährige Aufsichtsperson (Name, Anschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail). Hadrys betont: „Eine Rückmeldung zum angezeigten Brauchtumsfeuer erfolgt nicht.“
Zeiten: Osterfeuer dürfen nur zwischen Karsamstag und Ostermontag (in diesem Jahr vom 16. bis 18. April) zwischen 16 und 22 Uhr brennen. Als weitere mögliche Brauchtumsfeuer nennt Hadrys die symbolische Winterverbrennung am 30. April und die Martinsfeuer am 11. November.
Dauer: Die Brenndauer darf zwei Stunden jeweils nicht überschreiten.
Gebühren: Eine Anzeige zu einem Brauchtumsfeuer ist laut Stadtverwaltung gebührenfrei. Ansonsten kostet eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen im Freien für maximal zwei Stunden 75 Euro.
Corona-Beschränkungen: Bei den Brauchtumsfeuern gelten die jeweils aktuellen Corona-Beschränkungen.
Kontrollen: Hadrys kündigt an, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes an Karsamstag und an den beiden Osterabenden in der Stadt unterwegs sein werden. Sie werden die angemeldeten Brennstellen stichprobenartig besuchen, um zu sehen, ob die Regeln eingehalten werden.
Verbot
Generell ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien verboten. Dabei ist es unwichtig, ob dies erfolgt, um einzelne Bestandteile von Stoffen zurückzugewinnen oder aus anderen Gründen. Das gleiche gilt für das Verbrennen von Gartenabfällen. Angemeldete Brauchtumsfeuer sind erlaubt. Auch in Feuerschalen oder -körben mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter darf laut städtischer Internetseite ein Feuer entzündet werden.