Landgericht
Angeklagter soll Leihwagen mit falschen Papieren verkauft haben
aktualisiert:
- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Ein 35-jähriger Solinger bestreitet vor dem Landgericht Wuppertal die Betrugsvorwürfe.
Von Dirk Lotze
Solingen. Gefälschte Ausweise und Fahrzeugpapiere, eine zweifelhafte Geschäftsgründung in Solingen und ein verschwundener Mercedes sind Themen in einem Betrugsprozess vor dem Landgericht Wuppertal. Der 35 Jahre alte Angeklagte aus der Nordstadt soll einen Mittelklasse-Leihwagen unter falschem Namen über das Internet verkauft haben, obwohl der ihm nicht gehörte. Dem Angeklagten zufolge sei hingegen er der Geprellte.
Der Mann ist wegen Betruges vorbestraft und befand sich deshalb bereits in Haft. Er wehrt sich gegen ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die hat das Solinger Amtsgericht gegen ihn verhängt. Die Feststellungen dort: Er habe im Dezember 2019 einen C-Klasse Mercedes von einer Firma gemietet und dabei einen Ausweis auf fremden Namen verwendet. Das Fahrzeug habe er Käufern angeboten. Ein Interessent habe für 23.000 Euro zugegriffen. Im Gegenzug soll der Angeklagte gefälschte Zulassungsbescheinigungen übergeben haben. Die Vordrucke sollen aus einem Einbruch bei Behörden stammen. Mit der Ummeldung des Fahrzeugs fielen die Papiere auf.
Es sei nicht sein Fehler, sagt der Angeklagte. Er habe 2015 in Haft gemusst. Kurz zuvor habe er eine Firma gekauft, mit der er sich später selbstständig machen wollte. Der ehemalige Inhaber hätte aber in seiner Abwesenheit mit dem Unternehmen unerlaubt weiter gearbeitet. Den Schaden – offene Steuern – habe dieser Mann nicht bezahlen können. Er habe aber den Mercedes abgegeben und die – wie sich herausstellte – gefälschten Papiere. Der Anwalt des 35-Jährigen erklärte, auf diesem Weg sei sein Mandant zu dem Fahrzeuggeschäft gekommen: „Er hat sich gesagt: ‚Ein Auto brauche ich nicht, aber ich kann es verkaufen.‘“
Beschuldigter übernahmrechtswidrig Geschäftsführung
Der Wagen soll im Laufe der Ermittlungen erst an die Leihfirma übergeben worden und dann spurlos verschwunden sein. Die Umstände werden noch im Prozess geklärt. Zum Beleg für die Angaben des 35-Jährigen übergab sein Anwalt dem Gericht eine Geschäftsurkunde. Damit bestellte sich der Angeklagte 2015 zum Geschäftsführer einer Solinger GmbH. Trockener Kommentar des Staatsanwalts: „Da haben wir die nächste Tat.“ Der Mann hätte die Position nicht übernehmen dürfen – wegen seiner einschlägigen Vorstrafen. Der Gesichtsausdruck des Staatsanwalts zeigte sich gemischt-säuerlich: Dieser Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden, er ist seit 2020 verjährt.
Fazit der Vorsitzenden Richterin am ersten Verhandlungstag: „Das ist alles ein bisschen schwierig.“ Sie werde zunächst fehlende Zeugen ermitteln lassen, die während des Verfahrens unbekannt verzogen sind. Ein Termin zur Fortsetzung wird später bekannt gegeben.
Erst in dieser Woche standen gleich mehrere Angeklagte wegen Kokainhandels vor dem Landgericht.