Hacketäuerstraße
Altglascontainer dürfen auch in einer Parkbucht stehen
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Anwohner kritisieren den Standort der Sammelgefäße an der Hacketäuerstraße.
Von Philipp Müller
Solingen. An der Kreuzung Hacketäuerstraße mit der Straße Stockkamp wird eine Kindertagesstätte gebaut. Da war dann kein Platz mehr für die dort aufgebauten Altglascontainer. Die stehen jetzt gegenüber in der Parkbucht der Hacketäuerstraße an einer großen Wohnsiedlung.
Am ST-Lesertelefon beschwerte sich Anwohnerin Inge Neuhaus, dass die Wahl nicht gut getroffen sei. Es herrsche schon jetzt großer Parkdruck auf der Straße, da sei der Wegfall weiterer Parkmöglichkeiten ärgerlich. Sie schlug stattdessen vor, die Sammelgefäße in der Nähe auf einer Privatstraße der Wohnsiedlung aufzubauen.
Das Tageblatt hakte bei der Stadt nach, ob es eine Lösung im Sinne von Neuhaus und anderen Anwohner geben kann, die sich nach den Angaben von Inge Neuhaus auch ärgern. Stadtsprecher Thomas Kraft berichtet, dass die Technischen Betriebe Solingen (TBS) die Wahl sehr bewusst getroffen hätten und auch als alternativlos betrachten.
Solingen: TBS schätzen Parksituation nicht als beengt ein
„Der von der Leserin vorgeschlagene Standort kann nicht genutzt werden, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Zudem stehen dort in unmittelbarer Nähe größere Bäume, die die Entleerung der Altglascontainer mit dem Ladekran unmöglich machen“, sagt Kraft. Bei der Auswahl der Standorte für Altglascontainer seien eine Reihe von Vorgaben zu beachten. „Der zuständige Mitarbeiter war vor Ort und hat den von der Leserin vorgeschlagenen Standort und die Parkplatzsituation überprüft und fotografiert. Er schätzt die Parksituation nicht als so beengt ein“, fährt der Stadtsprecher fort. Grundsätzlich müssten Altglascontainer im Stadtgebiet flächendeckend zur Verfügung stehen.
Wegen der bisherigen Nutzung und der dortigen Wohnbebauung müsse in der Nähe des alten Standortes eine Alternative angeboten werden, erläutern die TBS. Zudem sollte sich der Standplatz auf einer öffentlichen Fläche befinden. Bedingung sei auch genügend großer Abstand zu größeren Bäumen in der Nähe sowie zu Obus- oder Stromleitungen, da sonst die Leerung mit dem Ladekran nicht möglich ist. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz muss der Abstand zum nächsten Wohnhaus mindestens zwölf Meter betragen. Beim neuen Standort an der Hacketäuerstraße sind dies 19 Meter. Wichtig ist auch, dass die Nutzer der Altglascontainer mit ihrem Pkw nicht auf der Straße oder auf dem Bürgersteig parken müssen und so den Fahr- und Fußgängerverkehr gefährden.
Die Anzahl der Altglascontainer vor Ort sei bereits um die Hälfte von vier auf zwei reduziert worden, so dass die verbleibenden nur eine Parkbucht beanspruchen.