Gebühren

Abwasser: TBS korrigieren Bescheide

Die Höhe der Schmutzwassergebühr ist abhängig von der verbrauchten Menge Trinkwasser.
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Die Höhe der Schmutzwassergebühr ist abhängig von der verbrauchten Menge Trinkwasser.

Betroffene Gebührenzahler können wohl mit einer Erstattung rechnen.

Von Manuel Böhnke

Solingen. Die Technischen Betriebe (TBS) planen, die Entwässerungsgebühren für das Jahr 2021 im Sommer neu zu kalkulieren. Das geht aus einer Vorlage für die heutige Sitzung des Zentralen Betriebsausschusses hervor. Damit korrigiert die städtische Tochtergesellschaft die im vergangenen Jahr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung verschickten Bescheide. „Der Versand der Änderungsbescheide erfolgt im Herbst dieses Jahres“, kündigen die TBS auf ST-Anfrage an.

Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Am 17. Mai 2022 entschieden die Richter in Münster, dass die Kommunen in NRW ihre Abwassergebühren über Jahre auf Basis falscher Grundlagen berechnet haben.

Das hatte Folgen für die TBS und die Solinger Eigentümer. Eine Gruppe bilden diejenigen, deren Bescheid für das Jahr 2021 vor dem 17. Mai 2022 rechtskräftig geworden sind. Legten sie nicht binnen eines Monats nach Empfang Widerspruch gegen diesen ein, haben sie keinen Anspruch auf Neuberechnung.

Höhere Vorauszahlungen hängen nicht mit OVG-Urteil zusammen

Anders verhält es sich bei denjenigen, die nach dem 17. Mai 2022 Post von den TBS erhalten haben. Diese Bescheide wurden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung verschickt. Das sollte eine Liquiditätslücke bei den TBS verhindern und gleichzeitig Vermietern ermöglichen, trotz der unklaren Rechtslage Nebenkostenabrechnungen für 2021 zu erstellen.

Inzwischen hat das Land das Kommunalabgabengesetz (KAG) als Reaktion auf das OVG-Urteil angepasst. Das Problem: Die im Dezember beschlossene neue Fassung gilt für 2022 und die folgenden Jahre, nicht aber für 2021 – hier bestehen weiterhin rechtliche Fragen. Dennoch erscheint das KAG den TBS auch für 2021 anwendbar. Sie ziehen es deshalb zum Erstellen der Änderungsbescheide heran. Für die Solinger, denen für 2021 bislang nur ein Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung vorliegt, ist das relevant: Der Großteil darf wohl mit einer Erstattung rechnen. Diese soll voraussichtlich im vierten Quartal erfolgen.

Laut TBS können die neuen KAG-Vorgaben auch zukünftig zugunsten der Gebührenzahler ausgelegt werden. Die Stadt habe die Änderungen in ihrer Entwässerungssatzung umgesetzt. Sie trete rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Für 2023 ist damit alles klar. Für das Vorjahr wurden hingegen auch Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung versandt. Für diese gebe es ebenfalls eine Lösung. Im März verschickten die TBS laut eigenen Angaben die Änderungsbescheide für 2022 auf Grundlage des angepassten Gebührensatzes: „Die Gutschrift wurde beziehungsweise wird mit den Forderungen des nächsten Fälligkeitstermins verrechnet.“

Das Tageblatt erreichten zuletzt Berichte von Eigentümern über höhere Vorauszahlungen für die Entwässerungsgebühren. Diese hängen nicht mit dem OVG-Urteil zusammen, betonen die TBS. Der Umfang der Vorauszahlungen orientiere sich am Vorjahresverbrauch – eine Erhöhung sei nur vorgesehen, wenn dieser gestiegen ist.

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