Kriminalität
So hilft der Opferschutz Betroffenen
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Kriminalhauptkommissar Eckhard Klesser erklärt das Angebot der Polizei.
Von Katharina Rüth
Bergisches Land. Wird jemand Opfer eines Verbrechens – vom Handtaschenraub bis zu schweren körperlichen Angriffen – kann er die Tat bei der Polizei anzeigen. Darüber hinaus hilft die Polizei den Betroffenen aber auch, mit den weiteren Folgen der Tat umzugehen, vermittelt Hilfsangebote oder bereitet auf einen möglichen Prozess vor. Kriminalhauptkommissar Eckhard Klesser stellt einen Teil der Arbeit der Abteilung Opferschutz der Polizei vor.
Bei ihrer Arbeit gelte ein wichtiger Grundsatz, betont er: „Der Betroffene ist der Bestimmer.“ Das heißt, jeder darf entscheiden, ob und wann er Hilfe möchte. Beim ersten telefonischen Kontakt versucht Eckhard Klesser herauszuhören, wie es den Betroffenen geht. Wer noch mit körperlichen Folgen eines Angriffs kämpfe, ist damit oft ausreichend beschäftigt. „Ich lasse dann einfach meinen Namen und meine Telefonnummer da und sage, dass sie mich jederzeit anrufen können.“
Wenn jemand Hilfe möchte, ist Eckhard Klessers wichtigste Aufgabe: zuhören. Und den Menschen das Gefühl geben, eine Anlaufstelle zu haben für weitere Fragen. Etwa, wie es nach Erstattung der Anzeige weitergeht, wie ein mögliches Strafverfahren abläuft. „Die Menschen sind unsicher, wissen nicht, was auf sie zukommt“, erklärt er. „Wenn da jemand ist, der sich auskennt, ist ganz viel Unsicherheit genommen.“ Der Opferschutz ist auch dafür zuständig, Opfer vor weiteren Schäden zu bewahren, etwa bei häuslicher Gewalt auf die Möglichkeit eines Wohnungsverweises des Täters durch die Polizei hinzuweisen. Dann muss der prügelnde Partner zehn Tage aus der Wohnung des Paares ausziehen. „Das soll Zeit schaffen, damit alle in Ruhe über die Situation nachdenken können.“ Die Betroffenen können darüber hinaus bei Gericht ein Näherungsverbot erwirken.
Brauchen die Personen weitergehende Hilfe, vermitteln Klesser und seine drei Kollegen im Opferschutz an andere Organisationen, etwa an das Frauenhaus, die Frauenberatungsstelle und weitere Beratungsstellen, aber auch an Psychotherapeuten. 800 Fälle haben sie im vergangenen Jahr bearbeitet, in diesem Jahr werden es voraussichtlich mehr als 1000 werden, schätzen sie angesichts der Zahlen in den ersten Wochen des Jahres. Immer wieder erleben sie gravierende Fälle. So haben sie sich um eine Frau und ihr Kind gekümmert, die vom Ex-Partner der Frau mit einem Messer angegriffen wurden. „Wir haben sie sicher untergebracht und betreuen sie“, berichtet Klesser. Nach dem Mord an fünf Kindern in Solingen durch die Mutter haben sie die Schule des überlebenden Jungen besucht, mit den Lehrkräften gesprochen, auf den schulpsychologischen Dienst hingewiesen und darauf vorbereitet, dass sich viele Medien melden werden.
Manchmal geht es in der Betreuung um scheinbar banale Dinge, etwa, ob Betroffene ihrem Arbeitgeber von den Geschehnissen erzählen sollen, ob die Schule der Kinder informiert werden sollte. Klesser rät dazu, damit diese Bescheid wissen, wenn man besondere Termine wie etwa einen Termin in einem Gerichtsverfahren hat. Er und seine Kollegen helfen auch bei Vorgängen mit Behörden. Sie können etwa dazu beitragen, dass beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre zur Adresse eines Opfers verhängt wird. „Wenn wir das befürworten, dann wird das meist gemacht“, sagt Klesser. Ebenso helfe es, wenn die Polizei deutlich mache, dass eine Frau, die als Geflüchtete eigentlich in der Stadt bleiben muss, nun umziehen müsse.
Wenn der Prozess zu einer Straftat anstehe, bereiten sie die Opfer darauf vor, dass sie dem Täter gegenüber treten werden, erklären die Abläufe. „Wir begleiten sie auch zu den Prozessen.“ Allein die Anwesenheit eines Polizisten, dem sie vertrauen, helfe den Betroffenen. „Eine Frau, die ich begleitet habe, hat mir hinterher gesagt, sie hätte ohne mich keinen Fuß in den Gerichtssaal gesetzt“, erzählt Klesser.
Kontakt zur Abteilung Opferschutz erhalten die Betroffenen durch die ermittelnden Kollegen, die auf das Angebot hinweisen. „Wir nehmen auch Kontakt auf, wenn wir von einer Straftat erfahren“, sagt Klesser. Und lassen die Betroffenen dann entscheiden, wie viel Unterstützung sie wollen. Manchmal reiche ein einmaliges Gespräch, manchmal begleiten sie die Betroffenen über längere Zeit.