Ohligs wertet seine Höfe und Fassaden auf
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Stadt will Eigentümer mit Hilfe des Landes unterstützen. Dabei geht es nicht nur um die Fußgängerzone.
Von Andreas Tews
Mit einem Hof- und Fassadenprogramm will die Stadt den Standort Ohligs stärken. Immobilieneigentümer sollen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie ihre Fassaden, Höfe oder Dächer attraktiver gestalten. Für Zuschüsse stehen 190 000 Euro zur Verfügung. Die Eigentümer sollen 60 Prozent der Renovierungskosten selbst tragen. Erklärtes Ziel ist, die Aufwertung des Immobilienbestandes in Gang zu bringen, heißt es in Unterlagen, die der Politik vorliegen.
Der Stadtrat soll Ende September die Vergaberichtlinien beschließen. Als erstes politisches Gremium befasst sich am Montag, 9. September, die Bezirksvertretung Ohligs / Aufderhöhe / Merscheid (17 Uhr, Verwaltungshaus Bonner Straße 100) mit dem Programm. Das Programm ist Teil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts für Ohligs.
Welche Arbeiten werden gefördert?
Ausgerichtet ist das Programm auf die Aufwertung von Fassaden, Giebeln, Dächern, Brandwänden, Mauern und Zäunen. Auch Veränderungen auf Höfen oder in Gärten (zum Beispiel Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung) sollen unterstützt werden, wenn die Flächen öffentlich einsehbar sind.
Als mögliche Einzelprojekte aufgeführt sind unter anderem die Restaurierung und der Neuanstrich von Fassaden, Mauern und Einfriedungen. Besonders berücksichtigt werden dabei historische und stadtgestalterische Aspekte. Aus diesem Grund sind vor allem die Aufbereitung oder die Reinigung von Mauerwerk, fassadenprägenden Elementen (zum Beispiel Stuck) sowie von Fensterrahmen und Eingangstüren förderfähig. Auch der Rückbau von Fassadenverkleidungen, die ursprünglich nicht am Gebäude waren, und von Werbeanlagen wird unterstützt werden.
Welche Vorgaben sind zu erfüllen?
Als Vorgabe für die Veränderungen an den Gebäuden gelten nach Angaben der Stadtverwaltung diverse Gestaltungsgrundsätze. Vor allem muss sich die Fassadengestaltung in die Umgebung einfügen. Dies gilt auch für die farbliche Gestaltung. Einzelne Objekte sollen zueinander passen, damit sich ein stimmiges Stadtbild ergibt. Auch soll die ursprüngliche Gestaltung der Häuser betont werden.
Welche Gebiete betrifft das Programm?
Nach Einschätzung der Stadtplaner im Rathaus bietet Ohligs vergleichsweise viele erhaltenswerte, gründerzeitliche Gebäude, die das lokale Stadtbild prägen. Dies soll erhalten werden. In der Fußgängerzone seien viele Häuser zwar gut erhalten. Es gebe aber einige Ausnahmen. An diesen Stellen soll das Programm im Bereich rund um die Düsseldorfer Straße und den Ohligser Markt ansetzen.
Einen zunehmenden Aufwertungsbedarf sehen die Stadtplaner in den Randgebieten des Stadtteilkerns. Dies betrifft unter anderem die Bahnstraße, Lennestraße und die westliche Düsseldorfer Straße. Aber auch der Bereich der Sauerbreystraße und ihrer Nebenstraßen, der von der Entwicklung des Zentrums „weitgehend entkoppelt“ sei, soll aufgewertet werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote des Landes liegt bei 50 Prozent der Investitionskosten. Da die Eigentümer aber auch den städtischen Eigenanteil übernehmen sollen, liegt der Zuschuss effektiv bei 40 Prozent. Pro Objekt gibt es maximal 25 000 Euro.
Wie werden die Bürger informiert?
Die Stadt will die Öffentlichkeit intensiv informieren. Hierbei soll das Stadtteilmanagement eine große Rolle spielen. Ein Architekt soll den Eigentümern darüber hinaus eine kostenlose „Anschubberatung“ anbieten. Auf einem Merkblatt sollen die wesentlichen Bausteine des Förderprogramms erläutert werden.
Wo können Eigentümer ihre Anträge stellen?
Für die Antragsteller werden Formulare erarbeitet. Die sollen beim Stadtdienst Stadtentwicklungsplanung am Walter-Scheel-Platz eingereicht werden. Bei Bedarf werden die Eigentümer bei den Anträgen unterstützt. Wann das Programm startet, konnte die Stadtverwaltung auf Anfrage nicht mitteilen.
BERATUNG
STADTTEILBÜRO Unterstützung für Hauseigentümer bietet unter anderem das Ohligser Stadtteilbüro, Kamper Straße 14 (Ecke Steinstraße), an.
STADTDIENST Wenn die Antragformulare vorliegen, helfen beim Ausfüllen und mit anderen Beratungsleistungen auch die Mitarbeiter des Stadtdienstes Stadtentwicklungsplanung, Walter-Scheel-Platz 3.