Polizei
Nach Hinweis plötzlich Zeuge im Strafverfahren
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Solinger wundert sich über Reaktion der Polizei auf unverbindlichen Tipp.
Von Kristin Dowe
Solingen. Eigentlich hatte Norbert Schumann es nur gut gemeint, als kürzlich mal wieder mehrere dubiose E-Mails in seinem Postfach gelandet waren. In einem Fall wurde der Verkauf von E-Mail-Datenbanken gegen horrende Summen angeboten, in einer anderen Mail damit geworben, dass man gegen eine Zahlung von 500 Euro eine Corona-Impfung „rückgängig“ machen lassen könne.
„Es war natürlich klar, dass es sich um Spam handelte“, befand der ST-Leser. „Ich wollte der Polizei dabei helfen, den Betrügern das Handwerk zu legen und habe die Mails deshalb einfach an die Polizei weitergeleitet.“
Seinerseits sei dies lediglich als „unverbindlicher Hinweis“ gemeint gewesen – in der Hoffnung, dass die Mails, die nur einen winzigen Ausschnitt aus dem täglichen Kuriositätenkabinett der Spam-Nachrichten darstellen, für weitere Ermittlungen nützlich sein könnten. Eine Strafanzeige habe er damit nicht erstatten wollen.
Aus Hinweisen können sich Pflichten als Zeuge ergeben
Die Hinweise stießen bei der Polizei tatsächlich auf Interesse. Denn kurz darauf erhielt Schumann eine Nachricht, dass er nun Zeuge in einem Strafverfahren sei und seine vollständigen Personalien benötigt würden. Auch stellte man ihm Fragen, woher die in den Mails enthaltenen Daten stammten. „Das konnte ich natürlich nicht beantworten, da ich diese Daten ja selbst nur in der Spammail erhalten habe.“ Weil er beschäftigt gewesen sei, habe er nicht sofort geantwortet und die Absicht seines Hinweises später noch einmal klargestellt.
Daraufhin erhielt er eine weitere Nachricht. Es gebe „kein einfaches Melden bei der deutschen Polizei“, hieß es darin – er sei nun Zeuge in einem Strafverfahren und „anscheinend nicht gewillt“, seine Daten anzugeben. Diese würden nun der Staatsanwaltschaft übermittelt. „Der unfreundliche Ton dieser Mail hat mich sehr irritiert“, so Schumann. „Schließlich wollte ich der Polizei nur helfen.“
Dies sei grundsätzlich auch zu begrüßen, macht Andreas Reuter, Sprecher der Polizei Wuppertal, deutlich. „Der Herr hat richtig gehandelt und es ist toll, wenn Bürgerinnen und Bürger so aufmerksam reagieren und sich mit Hinweisen an die Polizei wenden.“ Gleichzeitig solle jedem bewusst sein, dass jeder Hinweis für polizeiliche Ermittlungsansätze potenziell relevant sein könne. Wer daraufhin als Zeuge in einem Strafverfahren benannt und etwa von der Staatsanwaltschaft zu einer Aussage geladen wird, sei verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
So sei die Angabe der Personalien etwa zwingend notwendig, um die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage besser einschätzen zu können und gegebenenfalls den Grund zu erforschen, auf dem sie beruht, so Reuter. „Bei anonymen Aussagen besteht das Problem der Verwertbarkeit.“
In besonderen Fällen wie etwa möglichen Gefahren für den Zeugen bei einer Aussage sei es möglich, bei einer Strafanzeige eine andere „ladungsfähige Adresse“ statt der eigenen Anschrift anzugeben. Es genüge dann ein Hinweis, dass die Adresse nicht an andere Stellen übermittelt werden soll. Auch stehe das Kommissariat Opferschutz Betroffenen beratend zur Seite.
Auch wenn die Kommunikation im vorliegenden Fall unglücklich gelaufen sei, betont Andreas Reuter: „Wir sind auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.“