Nach Urteil
Missbrauchskomplex: Täter legt Revision ein
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Der 45-jährige Mann aus Wermelskirchen, der mehrere Kinder, darunter auch Solinger, missbrauchte, wurde zu vierzehneinhalb Jahren Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Wermelskirchen/Solingen. Der 45-jährige Mann aus Wermelskirchen, der kürzlich wegen Kindesmissbrauchs sowie Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie in zahlreichen Fällen zu vierzehneinhalb Jahren Haft bei anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Köln hatte der IT-Experte stets betont, dass er jedes Urteil anstandslos akzeptieren werde. „Das habe ich ihm von Anfang an nicht geglaubt“, sagt Rechtsanwalt Marc Francoise, der eines der beiden Solinger Opfer in der Nebenklage vertreten hatte. „Er wollte damit lediglich erreichen, dass die Beweisaufnahme verkürzt wird und er damit einen Rabatt bei der Strafzumessung erhält. Darauf hat sich das Gericht aber nicht eingelassen.“
Er rechne nicht damit, dass die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Erfolg hat. „An dem Urteil gibt es nichts zu rütteln.“ -KDow-