Regenerative Energien

Mehr Denkmale in Solingen erhalten Solaranlagen

Aktuell läuft das Prüfverfahren, ob und wie der Stadtsaal Wald eine Solaranlage aufs Dach bekommen kann.
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Aktuell läuft das Prüfverfahren, ob und wie der Stadtsaal Wald eine Solaranlage aufs Dach bekommen kann.

In Solingen erteilte das Rathaus zuletzt zehn Genehmigungen – weitere zehn folgen.

Von Philipp Müller

Solingen. Nach rund zehn Jahren, vielen Anträgen, verlorenem Gerichtsverfahren und Gesetzesänderungen ist die Reise von Michael Kramer beendet: Auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses an der Blumenstraße darf er eine Photovoltaikanlage installieren. Möglich macht dies eine Änderung verschiedener Gesetze. Davon möchten auch die neuen Eigentümer des Walder Stadtsaals profitieren. Dieses Verfahren läuft aber noch, wie das Rathaus zuletzt zum Sachstand berichtet hatte.

Erneuerbare Energien und Denkmalschutz müssen sich nicht grundsätzlich ausschließen. Zehn Genehmigungen hatte die Verwaltung zuletzt erteilt, für zehn Anträge steht die Genehmigung bevor. „Weitere Anträge werden derzeit geprüft. Nur wenige Anträge mussten bisher ganz abgelehnt werden. In den meisten Fällen ließ sich eine denkmalverträgliche Lösung finden“, berichtet Rathaussprecher Thomas Kraft.

Doch so eine „denkmalverträgliche Lösung“ ist nicht ganz einfach, weiß Michael Kramer. Ihm gehört ein Fachwerkhaus an der Blumenstraße. In Sachen Behörden habe er die Erfahrung gemacht: „Man muss dort fachlich versiert auftreten.“ So umfasse seine Genehmigung für die Photovoltaikanlage, dass diese rechteckig sein müsse, farblich vom Dach nicht zu unterscheiden sein soll, eine glatte Fläche hat und sich nicht um Aussparungen für Fenster erstrecken darf. Außerdem war vorab ein Gutachten erforderlich, dass das Dach die Solarzellen auch trägt. Seit drei Wochen hat Kramer die Genehmigung. Eine Umsetzung auf dem Dach soll möglichst bald schon erfolgen.

Dass Denkmalschutz und erneuerbare Energien überhaupt näher aneinanderrücken, ist einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr zu verdanken. Antragsteller, Denkmalschützer und Baubehörden orientieren sich am „Solarerlass zum Denkmalschutzgesetz NRW“, denn der gibt einen Leitfaden vor, wie Denkmal und etwa Photovoltaik zueinanderfinden.

Dem Ziel des Erlasses schließt sich auch die Stadt an. So versichert Rathaussprecher Kraft, die Stadt Solingen und die Untere Denkmalbehörde pflegten „einen offenen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Solarenergie und Solaranlagen“.

Und dazu wird ein Leitfaden des Erlasses abgearbeitet. Mehrstufig wird geprüft, was geplant ist: Wird es eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage? Wie groß ist sie? Wo am Denkmal wird sie eingebaut? Kann das Denkmal die Anlage überhaupt tragen? Sind Ausweichflächen neben dem Denkmal vorhanden?

Damit nicht genug, denn es folgen noch „Feinheiten“. So darf das Dach für das Denkmal nicht prägend sein. Und es heißt: „Besonders die Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum ist entscheidend zu werten.“ Das war an der Blumenstraße ein wichtiger Verhandlungspunkt, erzählt Michael Kramer. Man müsse von seinem Haus schon über die Blumenstraße bis zur Kreuzung Burgstraße gehen, „um nur einen kleinen Teil des Daches zu sehen“. Stehe man vor dem Haus, sehe man nichts vom Dach und damit von den kommenden Kollektoren.

Die Sichtbarkeit der Solaranlage war bisher auch beim Walder Stadtsaal wohl eines der Probleme. Aber das Rathaus gibt sich zuversichtlich, die Probleme lösen zu können. Denn grundsätzlich gelte, erklärte der Rathaussprecher: „Es geht zwar nicht alles und nicht überall. Aber in der Regel lassen sich Lösungen und Kompromisse finden. Jeder Fall weist dabei seine eigenen Besonderheiten auf.“

Anträge stellen

Bevor Pläne reifen, auf einem denkmalgeschützten Gebäude Solaranlagen zu betreiben, sollten Eigentümer Kontakt zur Unteren Denkmalbehörde aufnehmen, um die Chancen nach neuem Recht zu klären: denkmalpflege@solingen.de

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