EU-Richtlinie

Kuchenverkauf im Botanischen Garten: Rechtsdezernent prüft Lösungen

Am Wochenende waren Helfer im Botanischen Garten im Einsatz. Vorgaben müssen erfüllt werden – so muss unter anderem ein abwischbarer Fußboden verlegt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 15 000 Euro.
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Vor einigen Tagen waren Helfer im Botanischen Garten im Einsatz. Vorgaben müssen erfüllt werden – so muss unter anderem ein abwischbarer Fußboden verlegt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 15 000 Euro.

Kiosk im Botanischen Garten öffnet Ostern ohne Selbstgebackenes – EU-Recht fordert die Stadt heraus.

Von Björn Boch

Solingen. Im Fall des Kuchenverkaufs im Botanischen Garten ist das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen. Der zuständige Rechts- und Ordnungsdezernent Jan Welzel (CDU) sagte dem ST: „Die Frage, wie man das vielleicht noch handhaben kann, ist nicht vom Tisch. Aber das wird nicht einfach.“ Den Unmut der Ehrenamtler und der Bevölkerung könne er verstehen. Er sei aber in seiner Funktion an Recht und Gesetz gebunden und müsse es umsetzen: „Dafür bin ich als Rechtsdezernent gewählt.“

Wie berichtet hat das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) den Verkauf selbst gebackenen Kuchens zur neuen Saison gestoppt. Er verstieß gegen eine EU-Verordnung zur Lebensmittelhygiene. Bei einer Kontrolle durch das BVLA wurden sowohl der Verkauf vor Ort als auch die Kuchenherstellung durch Ehrenamtler in deren eigenen vier Wänden bemängelt. Dies entspreche so nicht dem Lebensmittelrecht.

Jan Welzel betont, dass ihn das Thema und die Nöte des Vereins weiterhin beschäftigen. Vor Ort seien „keine Oberbürokraten am Werk“. Er bewerte und lege den Fall derzeit persönlich aus. Da es sich um komplexes EU-Recht handele, müsse ein EU-rechtskonformer Weg gefunden werden.

Für ihn ist klar, dass es eine Überreglementierung gibt. „Wir brauchen im Gesetz mehr Öffnungsklauseln, um gerade Bagatellfälle mit überschaubaren Gefährdungslagen anders behandeln zu können als große Produzenten von Lebensmitteln.“

Botanischer Garten: Kuchenverkauf muss Gesetz Genüge tun – Sorge vor Präzedenzfällen

Dass ein Verbot von Kuchenverkauf oder ähnlichem Sportvereine und Schulfeste betreffen könnte, schloss Welzel erneut aus. „Beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln auf einmaligen Veranstaltungen mit ehrenamtlichem Charakter gilt die Unternehmereigenschaft nicht.“ Der Botanische Garten dagegen habe das Angebot zeitweise jede Woche und verkaufe deutlich größere Mengen Kuchen.

Das Risiko, ein Stück ehrenamtlich gebackenen Käsekuchen zu essen, dessen Herkunft man nicht genau kenne, sei „ein zumutbares Lebensrisiko, über das jeder selbst entscheiden“ könne. „Ich suche nach einem Weg, dem Gesetz mit seinen Anforderungen Genüge zu tun und gleichzeitig den Verkauf zu ermöglichen. Dabei darf aber auch kein Präzedenzfall geschaffen werden, der den Verbraucherschutz in anderen Fällen aushöhlt.“

Er wolle daher auch darüber diskutieren, was einer Kommune aufgebürdet werde. „Bei dieser Regelungsdichte verstehe ich, dass die Menschen irgendwann sagen: Es reicht. Wir sind aber als Bürgerinnen und Bürger gefordert, diesen Diskurs auch dorthin zu tragen, wo die Gesetze gemacht werden: in Brüssel, Berlin und Düsseldorf.“

Der Kiosk im Botanischen Garten öffnet erstmals 2023 an Ostersonntag und Ostermontag von 14 bis 18 Uhr – und dann jeden Sonn- und Feiertag bis Ende Oktober. Statt selbst gebackenem Kuchen soll Kuchen zugekauft werden, auch Eis und Getränke gibt es. Vorgaben wie ein neuer Boden und separate Waschbecken wurden erfüllt. „Wir waren fleißig“, sagt Matthias Nitsche von der Stiftung.

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