Rückzieher sind an der Tagesordnung
Kirchenaustritt: So lang ist die Wartezeit für einen Termin
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Zwar wollen mittlerweile weniger Menschen aus der Kirche austreten als zuvor, es sind aber immer mehr als die Anzahl an Terminen.
Von Björn Boch
Solingen. Wer aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten will, muss das beim Amtsgericht tun – und sich in der Klingenstadt auf lange Wartezeiten gefasst machen. Das bestätigt Markus Asperger, Direktor des Amtsgerichts Solingen, auf Tageblatt-Anfrage.
„Leider ist es richtig, dass Termine für Kirchenaustritte einen sehr langen Vorlauf von mehreren Monaten haben“, berichtet Asperger. Derzeit würden Termine für die Zeit Ende Februar oder Anfang März 2023 vergeben. Dieser lange Vorlauf bestehe schon seit einiger Zeit und sei die Folge einer weiterhin hohen Nachfrage. „Zwar ist die Zahl der Kirchenaustritte im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem ersten etwas zurückgegangen. Sie ist aber weiterhin auf einem recht hohen Niveau“, so Asperger.
Zahl der Kirchenaustritte ist niedriger als die der Termine
Der Direktor des Amtsgerichts hat noch eine weitere interessante Beobachtung gemacht: Die Zahl der tatsächlich erfolgten Kirchenaustritte sei tatsächlich niedriger als die Zahl der vergebenen Termine. Der Grund: Viele Austrittswillige erschienen zu den vergebenen Terminen nicht. Dies berichteten die Bediensteten, die Kirchenaustritte bearbeiten. Es gebe allerdings keine Statistik darüber, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die ihren Termin nicht wahrnehmen.
„Die lange Vorlaufzeit sehen sowohl die mit der Bearbeitung der Kirchenaustritte befassten Bediensteten als auch ich als sehr problematisch an“, so Asperger. Es werde deshalb ständig und intensiv geprüft, ob das Personal für die Bearbeitung der Kirchenaustritte verstärkt werden könne und ob andere Maßnahmen in Betracht kämen.
Zwar seien in der Vergangenheit zeitweise zusätzliche Kräfte abgestellt worden, um schnellere Termine für einen Kirchenaustritt zu ermöglichen. Ein erhöhter Personaleinsatz für die Bearbeitung bedinge jedoch den Abzug von Personal aus anderen Bereichen. Dementsprechend würden die Bearbeitungsfristen in anderen Bereichen zunehmen, wenn dort Kräfte abgezogen werden. „Hier gilt es, einen angemessenen Ausgleich zu finden. Zudem ist es aus meiner Sicht weiterhin notwendig, sowohl die Rechtsuchenden als auch die Bediensteten des Gerichts vor einer Corona-Infektion durch Kontakte im Gerichtsgebäude zu schützen.“ Die zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen schränkten zusätzlich die Möglichkeiten ein, die Zahl der zu vergebenden Termine deutlich auszuweiten.