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ISG: Stadt bietet Übergangslösungen an
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Die ISG kann aktuell nur eingeschränkt arbeiten, weil sich der Vertrag mit der Stadt noch in Abstimmung befindet und die politischen Gremien zustimmen müssen.
Von Björn Boch
Solingen. Während der Übergangszeit bei der Ohligser Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) leistet die Stadt finanzielle und organisatorische Hilfe bis zum Beschluss des Rates für eine zweite ISG-Phase. „Es gibt Mittel aus dem Stadtteil-Entwicklungskonzept, die auf Antrag bereitgestellt werden können. Wir betreiben jetzt klassisches Übergangsmanagement“, sagt der zuständige Beigeordnete Andreas Budde. Es sei entscheidend, dass das ISG-Verfahren „wasserdicht“ sei. Sonst drohten Klagen – daran seien vergleichbare Gemeinschaften andernorts schon gescheitert.
Wie berichtet, kann die ISG aktuell nur eingeschränkt arbeiten, weil sich der Vertrag mit der Stadt noch in Abstimmung befindet und die politischen Gremien zustimmen müssen. Für eine gesetzliche ISG mussten zuvor alle Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben werden. Bei dieser ISG-Form gilt: Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen alle zahlen – auch die, die dagegen gestimmt haben. Umgerechnet auf die Eigentumsflächenanteile lag die Ablehnung diesmal bei 25,7 Prozent – und damit höher als bei der Gründung 2018.
Im Sinne des Gesetzes, betonen Andreas Budde und Markus Lütke Lordemann, Stadtdienstleiter Stadtentwicklung, sei die ISG keine Fortsetzung, sondern eine Neugründung. „Wir fangen wieder bei Null an.“ Ein neues Konzept habe durch die ISG ebenso erstellt werden müssen wie eine neue Finanzierungskalkulation. Das Konzept der ISG habe im September 2022 bei der Stadt vorgelegen. „Dann erst konnten wir intern die anderen Stadtdienste befragen. Auch das ist notwendig, um zu klären, ob da nicht Dinge drinstehen, die nicht möglich sind“, so Lütke Lordemann.
Erst danach konnten die Eigentümer angeschrieben werden – das sei arbeitsintensiv und im Sinne der ISG gewesen, inklusive Recherchen zu den Eigentümern. Hintergrund: Kann ein Betroffener nicht erreicht werden, muss entsprechend nachverschickt werden und die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsfrist von 4 Wochen erneut eingehalten werden.
Stimmt der Rat wie geplant im Juni zu, seien neun Monate vergangen von der Vorlage des finalen Konzeptes durch die ISG bis zum Satzungsbeschluss. „Beim ersten Mal dauerte es länger als ein Jahr“, so Lütke Lordemann.
Unterschiedliche Vorstellungen von Zeitplänen bei Stadt und ISG
Der Stadtdienstleiter wie auch Dezernent Budde befürworten das Instrument der ISG und zeigten sich im ST-Gespräch froh, dass sich der Verein an das komplexe Konstrukt heranwage. „Das haben wir in allen Terminen mit dem Verein und der Geschäftsführerin betont. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr viel Engagement in die Begleitung der ISG gesteckt.“ Beim nächsten Treffen wolle man dafür sorgen, dass durch unterschiedliche Vorstellungen von Zeitplänen nicht erneut Frustration entstehe.
Letztlich sei die aufwendige Vorarbeit auch deshalb so wichtig, weil die ISG bei der gesetzlichen Variante das Geld der Eigentümer einsetzt. Budde: „Die Eigentümer können zu Recht erwarten, dass wir ein Auge darauf haben, dass die Mittel entsprechend korrekt verwendet werden.“