- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Ab Freitag tritt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft.
Solingen. Sie weitet die Maskenpflicht aus auf Bereiche im Umkreis von 200 Metern um Schulgebäude sowie auf dem Weg vom Schulbus zur Schule.
Ebenfalls geregelt ist das Feuerwerksverbot für Silvester. Es greift in den Bereichen, in denen Maskenpflicht herrscht, also hauptsächlich in den Fußgängerzonen. Verboten ist Feuerwerk auch im Südpark und im Bärenloch.
Auch in Solinger Fußgängerzonen gilt Maskenpflicht. Neben den ausgewiesenen Zonen in Mitte, Wald und Ohligs waren das bisher diese belebten Bereiche: Mummstraße und Kölner Straße von Clemens-Galerien bis Hofgarten einschließlich Neumarkt und Graf-Wilhelm-Platz; Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kirche und Rathaus sowie Ohligser Marktplatz und Bahnhofsvorplatz.
Außerdem wurde die Maskenpflicht nun auf diese Bereiche ausgeweitet:
Am Neumarkt ab Kreuzung Bergstraße bis Einmündung Peter-Knecht-Straße/Kölner Straße; Kölner Straße ab Einmündung Peter-Knecht-Straße Richtung Mummstraße bis Mühlenplatz; Ufergarten ab Einmündung Eiland bis Kreisverkehr Dreieck/Kölner Straße/ Bergstraße ab Einmündung Kasernenstraße bis Einmündung Kölner Straße; Klosterwall; Konrad-Adenauer-Straße ab Einmündung Mummstraße bis Einmündung Klemens-Horn-Straße bzw. Einmündung Merianstraße; Wilhelmstraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße inklusive des Parkplatzes (Wilhelmstraße 3-7); Keldersstraße ab Kreuzung Wilhelmstraße bis Einmündung Forststraße; Forststraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße; Grünstraße ab Kreuzung Emdenstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße; Lennestraße; Düsseldorfer Straße ab Einmündung Weststraße bis Kreuzung Lennestraße/Aachener Straße. -bjb-