Wechsel nach Wermelskirchen

Abschied von Höhrath würde Solingen nicht viel kosten

Noch gehört der Ort Höhrath bei Oberburg zu Solingen. In der Bevölkerung gibt es Stimmen, die sich für einen Wechsel zum näher gelegenen Wermelskirchen aussprechen. Die Sengbachtalsperre (im Hintergrund) bleibt auf jeden Fall bei Solingen.
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Noch gehört der Ort Höhrath bei Oberburg zu Solingen. In der Bevölkerung gibt es Stimmen, die sich für einen Wechsel zum näher gelegenen Wermelskirchen aussprechen. Die Sengbachtalsperre (im Hintergrund) bleibt auf jeden Fall bei Solingen.

Höhrath möchte sich der Stadt Wermelskirchen anschließen. Ein Minusgeschäft für Solingen wäre es nicht.

Von Martin Oberpriller

Wermelskirchen/Solingen. Schon seit vielen Jahren gibt es bei Teilen der Bevölkerung in der kleinen Ortschaft Höhrath Bestrebungen, sich wieder – wie vor 1975 – der Solinger Nachbarstadt Wermelskirchen anzuschließen. Wobei einer solchen Rückkehr zumindest aus finanzieller Hinsicht kaum Argumente entgegen stehen. Denn wie nun eine Zusammenstellung der Kosten für die Stadt Solingen bei einem möglichen Wechsel Höhraths nach Wermelskirchen ergeben hat, dürften sich die Belastungen für die Stadtkasse der Klingenstadt wohl in engen Grenzen halten.

Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der BfS / ABI-Fraktion hervor, die am Donnerstag dieser Woche unter anderem Thema in der zuständigen Bezirksvertretung (BV) Burg / Höhscheid sein wird. Demnach beläuft sich der „Restbuchwert des Anlagevermögens / Straßen-infrastruktur einschließlich Zubehör und Straßenbeleuchtung‘ zum derzeitigen Zeitpunkt“ auf gerade einmal 2016 Euro. Und auch die Bewertung der städtischen Grundstücke in Höhrath fällt mit einem Buchwert von 44 000 Euro eher überschaubar aus.

Grundsteuereinahme: knapp über 30 000 Euro

Die Auswirkungen auf die städtischen Steuereinnahmen sowie auf die Höhe von Zuschüssen lassen sich wiederum noch nicht beziffern. Zwar würden sich die Fehlbeträge laut Stadtverwaltung bei einem sofortigen Ausscheiden Höhraths aus der kreisfreien Stadt Solingen nach augenblicklichen Zahlen zunächst einmal auf exakt 31 416,44 Euro im Jahr bei der Grundsteuer  sowie 297,51 Euro pro Jahr bei der Grundsteuer B beziffern lassen. Doch unabhängig davon, dass „für die Zukunft keine Schätzung möglich ist, da aufgrund der Grundsteuerreform keine Zahlen vorliegen“, machen die zu erwartenden Zahlen bei dem Millionen-Tanker städtischer Haushalt in jedem Fall lediglich einen Bruchteil aus. Gleiches gilt zudem für die zukünftigen Zuschüsse für die Stadt Solingen.

„Isoliert betrachtet könnte der Rückgang der Einwohnerzahl auch zu einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen führen. Eine genaue Berechnung ist aufgrund der teilweise nicht bekannten Parameter (insbesondere Umsatz- / Einkommensteuer-anteil) nicht möglich, der Rückgang wird aber vor dem Hintergrund der sehr geringen Einwohnerzahl eher sehr gering sein“, heißt es in der städtischen Antwort auf die Anfrage der BfS / ABI-Fraktion. In Höhrath leben rund 150 Bürger.

Ohnehin dürfte eine Umgliederung des Ortes nach Wermelskirchen für Solingen kaum zu einem Minusgeschäft werden. So wäre nach einem Gemeindewechsel Wermelskirchen für den Erhalt beziehungsweise für den Bau der städtebaulichen Infrastruktur zuständig – was im Klartext bedeuten würde, dass Straßeninstandhaltung, die Unterhaltung des Kanalsystems oder Straßenbeleuchtung dann nicht mehr auf die Solinger Rechnung gingen.

Regierungsbezirkemüssen zuvor zustimmen

So weit ist es indes noch nicht. Der Grund: Vor einem Gemeindewechsel müssen nicht allein die Städte Solingen und Wermelskirchen, sondern zunächst einmal die von einer Umgliederung betroffenen Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ihre Zustimmung erteilen.

Denn unabhängig von einigen kleineren Problemen, die es ebenfalls noch zu lösen gilt, ist im Fall Höhraths zu beachten, dass die Ortschaft nicht allein die Kommune, sondern auch gleich den Regierungsbezirk wechseln würde.

Im Jahr 1975 kam Wermelskirchen als kreiszugehörige Gemeinde im Zuge der Auflösung des einstigen Rhein-Wupper-Kreises und der Einordnung in den Rheinisch-Bergischen Kreis vom Regierungsbezirk Düsseldorf zum Regierungsbezirk Köln. Solingen – und damit Höhrath – blieben hingegen beim Regierungsbezirk Düsseldorf.

Bedingungen

Nach Einschätzung des zuständigen Bezirksbürgermeisters von Burg / Höhscheid, Paul Westeppe (CDU), sollte eine Umgemeindung Höhraths nicht an den Kosten beziehungsweise den finanziellen Auswirkungen scheitern. „Wichtig ist, dass nun eine Beschlussvorlage erstellt wird. Denn entscheiden müssen am Ende die Stadträte von Solingen und Wermelskirchen“, sagte Westeppe am Montag.

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