Prozess
Haftstrafe nach versuchtem Straßenraub
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Richter sehen Tat eines 22-jährigen Solingers als erwiesen an – keine Bewährung.
Von Dirk Lotze
Solingen. Nach einem Raubversuch in Solingen unter Bekannten hat das Landgericht Wuppertal einen 22 Jahre alten Angeklagten als Haupttäter verurteilt. Die noch nicht rechtskräftige Strafe des Mannes lautet auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe. Der Vorsitzende Richter stellte in der Urteilsbegründung klar: „Wir haben keinen Zweifel an der Tat.“ Das Urteil bleibe wegen der Gesamtumstände ausnahmsweise milde. Maßstab sei die rechtskräftige Strafe eines Mittäters (29). Bewährung gab das Gericht für den 22-Jährigen aber nicht. Laut Urteil passten die beiden Männer am 8. November 2021 den späteren Geschädigten (28) in der Südstadt auf dem Weg von der Arbeit ab. Von ihm wussten sie, dass er gelegentlich im Maltesergrund Marihuana kaufte und über Geld verfügte.
Aussagen zufolge hielten die Angreifer den Geschädigten an und verlangten zunächst, er solle Jacken kaufen. Die hätten sie zuvor im Hofgarten gestohlen. Als der Mann ablehnte, hätten ihn beide beschimpft und Geld ohne Ware verlangt: Sie würden ihm sonst eine Hand abschneiden.
Im Gericht sagte der Angegriffene aus, der Angeklagte habe ihm ein aufgeklapptes Messer vorgehalten: „Ich bin abgehauen. Der wollte mich abstechen – der stand unter Drogen!“
Später am selben Abend sollen beide Täter an der Wohnung des Geschädigten erschienen sein, um ihn erneut zu beleidigen und zu bedrohen. Er rief die Polizei und gab die Adresse an, unter der sich der zweite, ältere Angreifer bei einem Angehörigen aufhielt. Den jetzt Angeklagten 22-Jährigen kannte er damals nicht.
Der wurde zwei Monate später nach einem Ladendiebstahl in Köln festgenommen, mit fremden Papieren. Gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren in Mönchengladbach – wegen acht Fällen von Diebstahl vom Ende vergangenen Jahres. Die Behörden gehen davon aus, dass der Mann als gebürtiger Algerier erstmals im August 2021 nach Deutschland kam. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Zur Tatzeit soll ihm die Abschiebung angedroht gewesen sein.
Laut Gericht beruht die milde Strafe auch auf der Aussage des Überfallenen, ihn habe vor allem die Beleidigung „Hurensohn“ belastet. Die habe seine Mutter getroffen. Der Angeklagte kann Revision einlegen. Der mögliche Diebstahl im Hofgarten spielte im Prozess keine Rolle. Der Komplize erhielt in einem früheren Verfahren vor dem Amtsgericht Solingen Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
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