Nachhaltig
So groß ist in Solingen das Interesse an Balkonkraftwerken
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Die Stadt hatte ein Förderprogramm aufgelegt, das als „Bürokratiemonster“ kritisiert wird.
Von Manuel Böhnke
Solingen. Die Nachfrage ist groß. Vor knapp eineinhalb Wochen informierte die Stadt über ein neues Förderprogramm für Balkonkraftwerke. 30 000 Euro standen zur Verfügung, um den Kauf von Stecker-Photovoltaikanlagen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Vor Ostern berichtete das Rathaus auf ST-Anfrage, dass das Programm „sehr gut angenommen“ werde. Inzwischen ist es ausgeschöpft – weitere Anträge werden nicht angenommen.
Im vergangenen Jahr war es ähnlich. Seinerzeit stand die dreifache Summe für Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden sowie Balkonkraftwerke zur Verfügung. Binnen weniger Wochen waren 55 Anträge bewilligt, alle Mittel vergeben. Damals wie heute stammte das Geld aus einem Zuschuss des Landes.
Linke/Die Partei befürworten die neuerliche Förderung. Gleichzeitig fordert die Ratsfraktion in einer Mitteilung „aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Gründen eine Aufstockung der Fördermittel aus dem Haushalt der Stadt Solingen“.
Der Prozess ist zu kompliziert.
Auch Marc Westkämper (CDU) bewertete das städtische Angebot grundsätzlich positiv. Die Umsetzung stößt dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Wohnungswesen allerdings auf.
Von einem „Bürokratiemonster“ ist im Gespräch mit dem Tageblatt die Rede. „Das Ziel muss sein, dass möglichst viele Menschen die Mittel abrufen wollen. Dafür ist der Prozess viel zu kompliziert“, bemängelt Westkämper. Die Stadt verteidigt ihr Vorgehen.
Wer konnte das Förderprogramm nutzen?
Profitieren konnten Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen. Das Programm unterstützt die einmalige Installation von Balkonkraftwerken mit 200 Euro pro Modul. Die Obergrenze: 400 Euro für zwei Module pro Haushalt.
Wer die Unterstützung beantragen wollte, musste dies digital über das Serviceportal der Stadt tun. Dafür brauchte es wiederum eine Anmeldung zum Servicekonto NRW. „Vor allem Ältere könnte das vor Probleme stellen“, kritisiert Marc Westkämper.
Die Verwaltung erklärt, das kommunale Förderprogramm für Photovoltaik im vergangenen Jahr sei noch analog über Papieranträge abgewickelt worden. Nunmehr habe man entschieden, „auf zeitgemäße, digitale Technik“ umzustellen. Das spare Papier und erlaube effizienteres Bearbeiten.
Der digitale Prozess laufe ohne Original-Unterschrift ab. Um dennoch Rechtskraft und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sei es notwendig, sich beim Servicekonto NRW zu registrieren, um sich bei Behörden zu authentifizieren. Wer über einen Zugang verfügt, kann sich damit im Serviceportal der Stadt anmelden – eine doppelte Registrierung sei nicht notwendig.
Ist für ein Balkonkraftwerk in Mietwohnungen ein Einverständnis des Vermieters notwendig?
Zudem bemängelt Marc Westkämper, dass die Stadt bei Bewohnern von Mietwohnungen eine Absprache mit dem Eigentümer voraussetzt. In der Tat sei das Einverständnis des Vermieters juristisch nicht erforderlich, bestätigt die Stadt. Aktuellen Gerichtsurteilen zufolge sei es zwar notwendig, nach Erlaubnis zu fragen.
Aber: „Diese dürfen die Zustimmung in der Regel nicht versagen. Lediglich, wenn nachweisbar die Montage nicht fachgerecht erfolgt oder die Außenwirkung deutlich gestört wird, haben Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit, dies in einem Gerichtsprozess feststellen zu lassen. Darüber hinaus muss der Rückbau einer PV-Anlage einfach möglich sein und darf keine bleibenden Schäden an der Mietsache hinterlassen.“ Bei Eigentumswohnungen bedarf es in der Regel der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Dass die Miet- und Eigentumsverhältnisse bei der Antragstellung per Mietvertrag beziehungsweise Grundbuchauszug nachgewiesen werden mussten, sei laut Förderrichtlinien erforderlich. Denn Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Antragstellenden Bürger Solingens sind.
Um die maximal 400 Euro zu erhalten, müssen sie die förderfähigen Kosten durch mindestens ein Angebot belegen. Darüber wundert sich Marc Westkämper: „Die Balkonkraftwerke stehen heute im Baumarktregel. Da braucht es keinen Kostenvoranschlag.“
Die Stadt stellt klar: Ein Ausschnitt aus einem Werbeblatt oder ein Ausdruck aus einem Online-Shop genügen.
Erhoffte Effekte
Hoffnung: Die Stadt hofft, mit dem Förderprogramm für Balkonkraftwerke mehr Menschen zu einem Ausbau erneuerbarer Energien zu motivieren. Gleichzeitig reduziere die Investition deren Stromrechnungen.
Förderung 2022: Bereits 2022 wurden rund 90 Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke in Solingen gefördert. Ihre Gesamtleistung liege bei 758 Kilowatt-Peak, was einer jährlichen CO2-Ersparnis von 493 Tonnen entspreche.