Landgericht in Köln

Gebürtige Solingerin und ihr Sohn starben - Prozess gegen Apothekerin beginnt

Die zwei Männer und zwei Frauen müssen sich vor dem Landgericht Köln verantworten. Foto: Oliver Berg/dpa
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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin versuchten Mord durch Unterlassen vor. Für den Prozess sind 21 Hauptverhandlungstage bis Ende September angesetzt.

Solingen/ Köln. Vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes durch verunreinigte Glukose kommt eine Apothekerin deshalb vor Gericht. Der Prozess gegen sie beginne am 15. Juni, teilte das Landgericht Köln am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin versuchten Mord durch Unterlassen vor. Sie soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme.

Der Fall hatte 2019 auch in Solingen für Trauer gesorgt. Zwar lebte die junge Frau in Köln, war jedoch gebürtige Solingerin. So wurde die 28-Jährige mit ihrem Sohn auch in Solingen bestattet.

Die Verteidiger der Apothekerin haben die Vorwürfe 2020 nach der Anklageerhebung als „vollkommen abwegig“ zurückgewiesen. Ihre Mandantin habe sich überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, erklärten die Anwälte damals. Es werde sich ihre Unschuld erweisen.

Die 28 Jahre alte Frau hatte 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind.

Die Glukosemischung war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Wie sich herausstellte, war das Präparat aber mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Dieses Mittel wurde in der Apotheke nach früheren Angaben der Ermittler in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert wie die Glukose. Deshalb gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach früheren Angaben von einem Versehen aus. Eine andere Schwangere, die zwei Tage vorher nur einen Schluck der Lösung getrunken hatte, hatte sich von der Vergiftung erholt.

Der Apothekerin soll der Zusammenhang zu einem bestimmten Zeitpunkt klar geworden sein. Sie habe aber pflichtwidrig Mitteilungen an das Krankenhaus unterlassen, obwohl die vergiftete Frau dadurch vielleicht noch rechtzeitig hätte behandelt und gerettet werden können, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte dagegen versichert, die Apothekerin habe das Glukosegefäß der Klinik sofort ausgehändigt, nachdem sie vom Zusammenbruch der Frau erfahren hatte. Hätte sie etwas verheimlichen wollen, hätte sie das Gefäß beseitigen können. Das Gericht betonte am Mittwoch, dass für die Angeklagte bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.

Für den Prozess sind 21 Hauptverhandlungstage bis Ende September angesetzt. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige sollen gehört werden. dpa/ wi

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